Verbraucherinformationsgesetz
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Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) soll im Jahr 2007 in Kraft treten.
Das Gesetz ermöglicht es Privatpersonen, bei den zuständigen Behörden der Stadt, des Landes oder auch des Bundes nachzufragen, ob dort Daten zu bestimmten Lebensmitteln vorliegen. Auch die Herstellung oder die Zutaten eines Lebensmittels können nachgefragt werden. Außer bei Fragen zu Rechtsverstößen können Behörden dabei Gebühren erheben.
Das Gesetz verpflichtet außerdem die Behörden, bei wichtigen Fällen von sich aus an die Öffentlichkeit zu gehen. Dazu gehören Gesundheitsgefahren, Rechtsverstöße gegen das Lebensmittelrecht und erhebliche Täuschungen der VerbraucherInnen.
Gegen das Gesetz hatten 19 Organisationen, vor allem aus dem Umwelt- und Verbraucherschutz, Protest eingelegt. (NABU 25.7.06)
Die BUND-Referentin für Landnutzung, Reinhild Benning, sagte zu dem Gesetz (Deutsche Umwelthilfe 27.06.2006):
Erstens werden Unternehmen gegenüber ihren Kunden nicht zu Auskünften verpflichtet. Außerdem müssen Behörden die betroffenen Unternehmen quasi um Erlaubnis bitten, bevor sie Anfragen von Verbrauchern beantworten. Die Lebensmittelindustrie kann dabei Daten mehr oder weniger nach Belieben als Geschäftsgeheimnisse einstufen. Nach Seehofers [Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz] Willen werden Informationen damit von denen kontrolliert, die wegen fortgesetzter Lebensmittelskandale ein VIG in besonderer Weise notwendig machen. Ein solches Gesetz ist wirkungslos

