UN-Konvention über die Rechte von Personen mit Behinderungen

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Die UN-Konvention über die Rechte von Personen mit Behinderungen trat am 3. Mai 2008 in Kraft. Die Arbeit an dieser Konvention in der UN begann im Jahr 2002.


Inhaltsverzeichnis

Wortlaut der Konvention


Siehe auch


Zusatzprotokoll

Zur UN-Konvention über die Rechte von Personen mit Behinderungen gibt es ein Zusatzprotokoll: Optional Protocol to the Convention on the Rights of Persons with Disabilities.

Dieses Protokoll will die EU nicht unterschreiben. Es enthält das Recht für Einzelpersonen, sich bei Verstößen gegen die UN-Konvention durch staatliche Institutionen an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wenden. Der Ausschuss kann dann ein Untersuchungsverfahren gegen den betreffenden Staat einleiten.


Siehe auch

Inkrafttreten der Konvention

Meldungen der Hilfsorganisation "Licht für die Welt" zum 3.5.08 und 30.3.07:

Die erste Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts ist mit der Ratifizierung durch mittlerweile 25 Staaten am 3. Mai in Kraft getreten. ... Ein historischer Durchbruch für jeden zehnten Erdenbürger. Denn zehn Prozent der Weltbevölkerung – insgesamt 650 Millionen Menschen – haben eine Behinderung und werden in ihren persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten behindert. ...

Österreich hat zwar am 30. März 2007 als weltweit erster Staat – vertreten durch Sozialminister Erwin Buchinger - die UN-Konvention unterzeichnet, die Ratifizierung ist jedoch nur vage für 2008 in Aussicht gestellt. „Verbindlichkeit schafft neue Standards. Positiv gesehen wird für Millionen behinderte Menschen ein gesellschaftlicher Wandel einsetzen, indem die ‚UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen’ in nationales Recht implementiert wird. Wermutstropfen ist bis heute die große Zurückhaltung der Industriestaaten hinsichtlich der Ratifizierung, darunter auch Österreich“, so Rupert Roniger [Geschäftsführer der Hilfsorganisation "Licht für die Welt"]. ...

Am 30. März 2007, dem Tag der Eröffnung der Konvention für die Unterzeichnung, unterschrieben bereits 81 Mitgliedsstatten der UN die Konvention. Auch die Europäische Gemeinschaft (EU) und die Bundesrepublik Deutschland unterschrieben die Konvention.

Fast die Hälfte aller UN Mitgliedsstaaten haben sich heute [30. März 2007] in New York dazu bekannt, die Prinzipien und Standards der Konvention, die den barrierefreien Zugang zu allen Menschenrechten und damit die effektive und volle Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft sicherstellen soll, auf nationaler Ebene umzusetzen. ...

Der Vertreter Mexikos, dessen Land die Verhandlungen initiiert hatte, sprach von einem historischen Ereignis und würdigte alle jene, die zum Zustandekommen der Konvention maßgeblich beigetragen hatten.
Ecuador, dessen Vertreter die Verhandlungen in der ersten Phase geleitet hatte, unterstrich die Bedeutung der Konvention im Lichte der Tatsache, dass die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, wie auch die beiden Nachfolgedokumente – Pakt über politische Rechte und Pakt über soziale Rechte - Menschen mit Behinderungen nicht erwähnen. "Wir haben lange auf ein System, dass unsere Rechte und unsere Autonomie schützt gewartet," meinte er.

Frauen

Das Netzwerk Artikel 3 e.V. und der Sozialverband Deutschland e.V. hatten sich darum bemüht, dass in der UN-Konvention behinderte Frauen sichtbar werden. Sie schrieben dazu:

In dem derzeitigen Entwurf sind zwar die Menschenrechte behinderter Bürgerinnen und Bürger recht gut verankert, aber die Genderperspektive fehlt nahezu im gesamten Dokument. Die besonderen Bedürfnisse oder Diskriminierungen von Frauen mit Behinderungen werden kaum erwähnt oder berücksichtigt. Bislang bleiben behinderte Frauen unsichtbar.

Um aber in den UN-Mitgliedsstaaten und in der Gesellschaft das Bewusstsein für die spezifischen Diskriminierungen von Frauen mit Behinderungen zu schärfen und damit über ihre Situation berichtet wird, ist es unerlässlich, die Genderperspektive aufzunehmen. Die bereits bestehende UN- » Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau « ist in dieser Hinsicht unzureichend, da ihr die Behindertenperspektive fehlt. Deshalb sind die Staaten, die diese Konvention unterzeichnet haben, nicht verpflichtet, über die Situation behinderter Frauen zu berichten.

Betreuungsrecht in Deutschland

Neues Deutschland 14.5.08:

Kritische Juristen prangern Zwangsbetreuung an und fordern Umsetzung der UN-Konvention

Zwangsbetreuung müsste in Deutschland eigentlich der Vergangenheit angehören. Denn seit dem 3.Mai ist die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen international in Kraft. 20 Länder haben sie ratifiziert; nicht so Deutschland. Wäre dies der Fall, müssten Betreuungsgesetze geändert werden. Das Thema betrifft mehr als 1,2 Millionen Menschen. ...

Missliebige Nachbarn, Kollegen, Krankenhauspersonal, Verwandte oder die Bank, bei der man das Konto überzogen hat – alle können beim Amtsgericht Betreuung »anregen«. ... Wer nicht sofort einen kundigen Anwalt einschaltet, kann entmündigt werden und alles verlieren. Der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck hat in einem kürzlich erschienenen Gutachten belegt: Das gängige Betreuungsrecht in Deutschland verstößt gegen die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Das Gutachten könnte helfen, die Willkür bei der Zwangsbetreuung zu beenden. Voraussetzung wäre die Umsetzung der UN-Konvention, die von Deutschland paraphiert, aber noch nicht unterschrieben worden ist. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, deutsche Gesetze entsprechend anzupassen – dann darf es »keine Zwangsbehandlung gegen den bekundeten Willen mehr geben«, lautet die Expertise von Kaleck. ...

Prof. Volker Thieler, Anwalt aus München ...[:] »Der Richter kann behaupten, die Angehörigen seien zu weit weg, es ginge ihnen nur ums Geld, sie seien zu alt, oder er schiebt ihnen Alkoholismus unter. Nicht einmal der Ehepartner hat ein Recht auf Akteneinsicht« ... Und es sei sehr schwierig, das anzufechten. Ein Betreuer könne alles entscheiden: ob der Schutzbefohlene telefonieren, Post entgegennehmen oder aus dem Haus gehen darf. Er kann erwirken, dass der Betreute seine Wohnung verliert und in eine geschlossene Anstalt kommt. Der Jurist weiß sogar von Fällen, bei denen die Bank dem Vormundschaftsgericht einen Hinweis gab, weil jemand weniger Geld als früher hatte. ... Dann geht alles schnell. Es entscheidet ein Richter, der tausende Anträge auf den Tisch bekommt. Gibt es z. B. Anzeichen dafür, dass »jemand nicht mit Geld umgehen kann«, was in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit jeden treffen kann, werden ihm die Konten gesperrt. ...


Siehe auch

Persönliche Werkzeuge