Nachrichten 2006
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Dezember 2006
Hungerstreik eines Hartz IV-Betroffenen
Erwerbslosenforum Deutschland 21.12.06:
Landkreis Osterrode/. Seit dem 29.11. befindet sich Rüdiger S. im Hungerstreik, da er nicht bereit ist, einen Ein-Euro Job zu machen und gleichzeitig in seinem Haus zu frieren, da die zuständige Behörde nicht bereit ist, seine tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen. ... Seit gestern hat Rüdiger S. gegenüber der ARGE angekündigt, dass er nunmehr die Flüssigkeitsaufnahme einstellt. Dies bedeutet, dass Rüdiger S. nicht mehr lange überleben wird. Die ARGE hat bisher lediglich ein Gespräch mit einem Sozialarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes angeboten. 77,00 Euro Pauschalbetrag für Heizkosten zahlt die ARGE im Landkreis Osterode dem ALG II-Betroffenen monatlich. Der Betrag ist bei weitem nicht ausreichend. Das 150 Jahre alte Haus, in dem er wohnt, ist schlecht isoliert und wird über Nachtstromspeicheröfen beheizt. ... Im letzten Winter ... [heizte] Rüdiger S. ... gerade so viel, dass ihm die Wasserohre nicht einfroren. Die kalten Monate verbrachte er überwiegend in seinem nur 5 qm großen Badezimmer, weil er sich nicht traute mehr als diesen Raum zu beheizen. Trotzdem stottert er noch heute aus seiner Regelleistung eine Nachforderung des Energieversorgers von mehr als 600 Euro ab. Dabei weigert sich ARGE diese Kosten zu übernehmen, obwohl das Haus abbezahlt ist und für sie keine weiteren Kosten entstehen. Rüdiger S. verlangte von der ARGE die Vermittlung in einen regulären Job. Doch diese bot ihm unter Androhungen von Kürzungen einen Ein-Euro Job an. Für Rüdiger S. brachte dies das Fass zum Überlaufen. Er will es nicht einsehen, dass er einer Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit nachgehen soll und als Dank dafür abends frieren muss und nicht weiß, wie er seine Stromrechnung bezahlen soll. ...
Siehe auch
- PR-Sozial 10.1.07
- Die Welt 10.1.07
- Aufruf: Kollektiver Hungerstreik gegen Hartz IV ab 02. April 2007
- Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen zum obigen Aufruf
- Brief von Horst dazu vom 3.3.07 bei LabourNet
Unterschied der Lebenserwartung reicherer und ärmerer Männer beträgt 10 Jahre
Der Gesundheitswissenschaftler Rolf Rosenbrock ... verwies [im Rahmen seiner Kritik an der Gesundheitsreform] auf Studien, die belegen, daß schon bisher Männer aus dem oberen Einkommensviertel bei längerer Beschwerdefreiheit zehn Jahre länger leben als Männer aus dem unteren Einkommensviertel.
Erhebliche Strahlenbelastung für Kinder durch Warensicherungen
Von elektronischen Warensicherungen in Kaufhäusern geht eine erhebliche Strahlenbelastung aus. Besonders betroffen seien Kinder, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom Mittwoch. „Die Feldstärken der Sicherungsdetektoren sind deutlich höher und wirksamer als die von Mobilfunkantennen und Handys“, sagte Frank Gollnick von der Forschungsgemeinschaft Funk (FGD) dem Blatt. Die stärkste Strahlung hätten die Geräte in der Höhe von Kinderköpfen. ... Der Dachverband der Deutschen Kinderärzte (DAKJ) hält die Strahlung durch Mobilfunk-Antennen, schnurlose Telefone und ähnliche Geräte für ein überschätztes Gesundheitsrisiko.
Siehe auch
November 2006
Preis für einen Artikel zur Tötung Neugeborener
InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland:
Im Deutschen Hygiene Museum (DHMD) in Dresden wurde am Abend des 24.11.06 trotz vorangegangener heftiger Proteste der mit 12.000 Euro dotierte Medienpreis an den Journalisten und Autor Erwin Koch für seinen Beitrag "Der gute Tod" verliehen. Der Text, der am 4. März 2006 in "Das Magazin" in der Schweiz veröffentlicht wurde, beschäftigt sich mit dem Thema Sterbehilfe am Beispiel der Ausführungen des niederländischen Kinderarzt Eduard Verhagen, der Euthanasie an neugeborenen Kindern durchführt und bislang vier Kinder auf diese Weise mit staatlichem Wissen und Genehmigung durch eine Kommission getötet hat. Verhagen begründet seine Tötung schwer kranker und wehrloser Kinder mit ihrem großen Leid. Ihr Leben widerspreche den Interessen des kranken Kindes. Die Preisjury hob auf der Webseite des DHMD hervor, "dass Erwin Koch seine Leser mit der Dramatik eines moralischen Dilemmas konfrontiert, ohne ihnen eine bestimmte Sichtweise aufzuzwingen."
Die behindertenpolitischen SprecherInnen aller im Bundestag vertretenen Fraktionen übten zuvor an der Preisverleihung Kritik.
Die Methode des Artikels [von Erwin Koch] ist uns aus der internationalen Euthanasiebewegung allzu bekannt. Sie ist weder neu, noch überzeugend. Der Einzelfall, hier ein Mädchen mit Epidermolysis bullosa, wird als so leidvoll dargestellt, dass die Euthanasietäter mindestens mit Verständnis, wenn nicht mit Zustimmung rechnen können. Die emotionalisierende Darstellung dramatischer Einzelfälle haben Euthanasie-Befürworter immer wieder benutzt, um damit den Boden für eine Euthanasie ermöglichende Gesetzgebung zu bereiten. ... Was schwerer wiegt: Leben unter der Bedingung von Behinderung wurde und wird von Journalisten in all diesen Fällen herabgewürdigt und zum Unwert erklärt. Regelmäßig wurde und wird die Behauptung aufgestellt, dass für diese Betroffenen der Tod besser sei als das Leben. Dies lässt Erwin Koch auch den niederländischen Kinderarzt sagen, obwohl gerade auch Kinder mit der hier beschriebenen Epidermolysis bullosa zwar sehr viel Behandlung und Achtsamkeit brauchen, aber durchaus ein glückliches Leben unter anderen Menschen führen können.
Der Preis für Erwin Koch wurde von privaten Versicherungsunternehmen finanziert, schreibt Erika Feyerabend im Newsletter Behindertenpolitik Nr. 26. Und weiter:
Dunkelziffern der Tötungshandlungen, Tendenzen, auch altersverwirrte und psychisch Kranke und nun auch Neugeborene zu euthanasieren, ein veränderter gesellschaftlicher Umgang mit „Leiden“? All dies ist kein Thema in Kochs „gutem Tod“. ... Bemühungen der Frühgeborenen-Medizin, die stationären Bedingungen und die Pflege so zu gestalten, dass die Kinder sich wohlfühlen und selbst leben oder sterben, bleiben ebenso unerwähnt wie die Entwicklungen in der Palliativmedizin. Das „Dilemma“ ist eigentlich keines. Es wird als klare Entscheidungssituation beschrieben: entweder leiden oder töten!
Siehe auch
- Geschichtsfälschung im Hygiene-Museum: Verleugnung der über 20.000 Mordopfer von 1945-49
Proteste der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. gegen die Ausstellung "Tödliche Medizin" im Hygiene-Museum vom 12. Oktober 2006 bis zum 24. Juni 2007 - Radiosendung: Protest gegen Geschichtsfälschung im Hygiene Museum 6.10.06
Bundesverfassungsgericht stärkt informationelle Selbstbestimmung
Nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts müssen die Versicherer ihre Kunden künftig auf Anfrage zumindest informieren und ihnen ein Widerspruchsrecht einräumen, wenn sie Daten bei Ärzten und Behörden einholen wollen. Bei Anfragen von Versicherungen sollten Ärzte daher die Einwilligung ihrer Patienten noch genauer als bisher kontrollieren. Im konkreten Fall sollte eine Versicherungskundin nach den Vertragsbedingungen alle Ärzte, Krankenhäuser, Heime und Behörden von ihrer Schweigepflicht entbinden, um Leistungen aus ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. ... Nachdem die Frau vor den Zivilgerichten gescheitert war, hatte ihre Verfassungsbeschwerde nun Erfolg. ...
Beschluss Az.: 1 BvR 2027/02
Oktober 2006
Bisher 650.000 Kriegstote im Irak
Wissenschaftler besuchten zwischen Mai und Juli 2006 50 "Cluster" mit jeweils 40 Haushalten in 16 Regierungsbezirken des Irak und fragten nach Todesfällen zwischen dem 1. Januar 2002 und dem Tag der Invasion des Irak, 18. März 2003. In einer zweiten Frage erhoben sie dann die Todesfälle im selben Haushalt zwischen jenem Tag der Invasion und dem aktuellen Datum im Jahre 2006. Mit Hilfe spezieller statistischer Methoden errechneten die Wissenschaftler dann daraus die "excess mortality", also jene zusätzlichen Todesfälle, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Folge des Krieges sind. ... Bis zum Juli 2006 starben rund 655.000 Personen im Irak an den direkten Folgen des Krieges. ... Die Zahl der Personen, die direkt von den Koalitionsstreitkräften getötet wurden, sank im Jahre 2006 deutlich. Stark angestiegen ist dagegen die Gewalt der Iraker untereinander als Folge des Krieges.
Siehe auch: Telepolis 11.10.06.
Protestaktion gegen gentechnische Verunreinigung von Lebensmitteln
Die Große Koalition will eine entscheidende Hürde gegen den großflächigen Anbau von Gentech- Pflanzen in der Landwirtschaft streichen. Gentechnik-Produzenten sollen nicht mehr haften, wenn Pollen ihrer Pflanzen Nachbarfelder bis zu 0,9 Prozent gentechnisch verunreinigen.
Gentech-Erbgut gelangt dann legal auf Felder von gentechnikfrei arbeitenden Landwirten, ohne Schadensersatzanspruch. Kontamination würde zur Regel. Wir Verbraucher/innen könnten uns nicht mehr für gentechnikfreie Lebensmittel entscheiden.
In diesem Herbst wird im Bundestag entschieden. Deshalb hat das Online-Netzwerk Campact eine große Luftballon-Aktion gestartet. Aus tausenden Ballons von Bürgerinnen und Bürgern soll vor dem Bundestag der Schriftzug "Genfood - Nein Danke!" entstehen. Die Ballons entschweben dann wie "Gentech-Pollen", die - einmal ausgebracht - nicht mehr rückholbar sind. Schon 10.000 Bürger/innen haben sich bisher beteiligt.
Starten auch Sie online einen Protestballon
September 2006
Behördentests: 15% der Lebensmittelproben beanstandet
Die Behörden haben 2005 über eine Million Kontrollen in 592 000 Betrieben gemacht. ... Die meisten Verstöße wurden bei Eis, Fleisch und Zuckerwaren erfaßt. Fast jede sechste beanstandete Probe war verdorben oder enthielt krankheitserregende Keime. Neun Prozent der Proben wiesen Verunreinigungen durch Rückstände wie Pflanzenschutzmittel, Acrylamid oder Fremdkörper wie Sand oder Glassplitter auf. ... Schärfere Sanktionsmöglichkeiten hält das Amt nicht für notwendig. Insgesamt waren im vergangenen Jahr 15,3 Prozent der Proben, die im Labor untersucht wurden, beanstandet worden. Dieser Wert, so das Bundesamt, sei seit Jahren in etwa gleich geblieben. 2004 lag der Wert bei 14,9 Prozent, 2003 bei 15 Prozent.
Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes
Der Bundesrat beschloss am 10. März 2006 einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG). Danach soll § 8 BtBG um einen Absatz 2 ergänzt werden. Dieser Absatz soll es Behörden ermöglichen, die zum Sachverhalt einer Betreuung erforderlichen Daten bei Dritten (Nachbarn, Arbeitskollegen etc.) auch ohne zusätzliche Einschaltung des Vormundschaftsgerichts zu ermitteln, wenn die Betroffenen vermeintlich krankheitsbedingt keine Einwilligung erteilen können und keine Anhaltspunkte bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt werden.
Dazu hat die Bundestagsfraktion "Die Linke" im August 2006 eine Kleine Anfrage gestellt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. bezeichnet in einer Stellungnahme den Gesetzesentwurf als totalitär, menschenverachtend und unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Presseerklärung des Werner-Fuss-Zentrums
Berlin, Donnerstag, 7.9.2006Demonstration vor dem Bundesjustizministerium
Ein laufendes Gesetzgebungsverfahren ist bisher der Aufmerksamkeit der Medien entgangen. Ältere Menschen und Psychiatrie-Erfahrerene sind betroffen. Sowohl die Persönlichkeits- als auch die Verfahrensrechte dieser Menschen werden durch die geplante Änderung des
§ 8, Artikel 1 des Betreuungsbehördengesetzes
(Bundestagsdrucksache Nr.16/1339) bedroht.
Die geplanten Änderungen haben fatale Auswirkungen: Ganz unbedarft - in der Regel sogar in guter Absicht - kann ein Arzt einem eigensinnigen Patienten testieren, er sei nicht "zustimmungsfähig". Wenn ein solcher Hinweis in einem eingeleiteten Betreuungsverfahren auftaucht, soll nunmehr die Betreuungsbehörde in einem Geheimverfahren, also ohne Wissen und ohne Einverständnis des Betroffenen, dessen gesamtes Umfeld aushorchen, Daten sammeln und Ermittlungen anstellen können.
Vordergründig scheint es sich nur um eine bundesrechtliche "Ergänzung" landesrechtlicher Datenschutzgesetze zu handeln. Tatsächlich geht es aber um eine umfassende Entrechtung und schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, die schon im Verfahren ohne vorherige Anhörung des Betroffenen vorgenommen werden soll und ohne dass z.B. geprüft wurde, ob nicht eine vorhandene Vorsorgevollmacht das gesamte Betreuungsverfahren überflüssig macht. Geheime Ermittlungen einer Behörde im Umfeld eines älteren oder psychiatrie-erfahrenen Menschen sind immer diskriminierend und stigmatisierend. Sie verletzen die Würde dieser Personen.
1998 wurde in einer Betreuungsrechtsreform der privatautonomen Regelung durch eine Vorsorgevollmacht eine vorrangige Stellung gegenüber der richterlich angeordneten Betreuung eingeräumt. Diese Entwicklung wurde inzwischen durch die letzte Betreuungsrechtsreform im Jahr 2005 von allen Parteien bestätigt. Es entspricht obrigkeitsstaatlichem Denken, wenn diese Fortschritte durch eine geheim ermittelnde Betreuungsbehörde unterlaufen werden. Der Entmündigungs-Charakter der Betreuung nimmt dadurch wieder stärker zu.
Eine schwarz-rote Koalition droht mit ihrer erdrückenden Mehrheit ein solches Gesetz durchzupeitschen. Es ist ein schlimmes Zeichen für alle Bürger, wenn per Gesetz Minderheiten mit Geheimdienstmethoden ihres Selbstbestimmungsrechts beraubt werden sollen.
Wir appellieren an alle BürgerInnen, insbesondere aber an die Bundesregierung, diesem Gesetzentwurf jede Unterstützung zu entziehen und völlig aus der Diskussion zu nehmen.
Er ist mit rechtstaatlichen Prinzipien unvereinbar.
Am 7.9.06 fand eine Protestkundgebung vor dem Bundesjustizministerium statt.
Alle MitarbeiterInnen des Bundesjustizministeriums wurden mit obiger Presseerklärung, der Stellungnahme von Prof. Narr und der Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener informiert.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries informierte sich persönlich in einem Gespräch über die Forderungen. Sie versprach, sich persönlich mit der Frage genauer zu beschäftigen.
Gleichzeitig fanden in Düsseldorf und Hannover vor den Landesjustizministerien Demonstrationen aus dem gleichen Anlaß statt.
Siehe auch
- Grundgesetzwidrige Vorstöße der Bundesregierung in den "Eckpunkten zu einer Gesundheitsreform 2006" und Diskussion dazu.
Feinstaub-Grenzwerte zu hoch
Die WHO empfiehlt eine Halbierung des in der EU geltenden Maximalwerts.
Die Ärzte Zeitung vom 11.09.2006 weiter:
Die EU plant erstmals einen Grenzwert für den PM2,5. Der maximal zulässige Jahresmittelwert soll demnach bei 25 µg / m3 liegen. Der Wert läge damit aber deutlich über dem in den USA geltenden PM2,5-Wert von 15 µg / m3. Mit der Einführung des Grenzwerts von 25 µg / m3 ließen sich pro Jahr in der EU 4500 Leben retten, mit dem niedrigeren US-Grenzwert dagegen 13 300, rechnet die ERS anhand der bekannten Studiendaten vor.
In einer [... Studie] war die Gesamtsterberate bezogen auf einen Untersuchungszeitraum von 18 Jahren in den stark mit Feinstaub belasteten Regionen um ein Drittel höher als in wenig belasteten Gebieten. Eine Erhöhung der Feinstaubbelastung um 10 µg/m3 erhöhte nach diesen Daten die Gesamtsterberate um 17 Prozent, die Rate für die kardiovaskulär bedingte Mortalität um 40 Prozent.
August 2006
Personalmangel: Gewalt an PatientInnen
Weggeschlossen, ans Bett gefesselt und rund um die Uhr videoüberwacht. Keineswegs eine abgefahrene Variante von RTL II Big Brother. Sondern in Kürze Krankenhausalltag in den Rheinischen Kliniken Bonn.
Nach unfassbaren Zwischenfällen am „fixierten“ Patienten hat der Kaufmännische Direktor Holger Höhmann das so genannte „verlängerte Auge“ fürs Pflegepersonal angefordert.
Prompt machten Schwestern und Pfleger ihrer Skepsis Luft. Aus einem Schreiben an den Bonner EXPRESS: „Ein ans Bett geschnallter Patient hatte bereits Leichenflecken, als er gefunden wurde.“ Mangels angemessener Besetzung war die engmaschige Überwachung des wehrlosen Mannes offenbar nicht zu leisten. ... Doch mit Kameras anzurücken, anstatt sich Gedanken über den Personalschlüssel ins besondere für den Nachtdienst zu machen? Ein Reizthema bei den Schichtdienstlern. Für Angehörige und Besucher reichlich Diskussionsstoff zwischen „menschenverachtend“ und „Notwendigkeit“.
Juli 2006
Umfrage zum Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
Deutsche Vormunschaftsgerichte bekennen sich bei zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesenen Menschen nur selten eindeutig zu deren Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Dies ergab eine Umfrage des Instituts für Grundrechte und öffentliche Sicherheit an der Freien Universität Berlin.
"Je nach zuständigem Vormundschaftsgericht, teilweise auch je nach Zuständigkeit des befassten Vormundschaftsrichterim Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes des Gerichtes", heißt es in der Auswertung der Umfrage, "wird eine Zwangsbehandlung eines Betreuten zulässig erachtet oder mangels Rechtsgrundlage abgelehnt. So entscheidet letztlich der Zufall des Gerichtsorts, ob und inwieweit der jeweils Betroffene einer solchen Maßnahme gegen seinen Widerstand in einer psychiatrischen Anstalt mit Neuroleptika behandelt wird oder nicht."
Siehe auch
Mai 2006
Erster Freilandversuch der BRD mit transgener Gerste
Auf einem Feld, 10 Minuten von der Innenstadt Gießens entfernt, findet der erste Freilandversuch der BRD mit transgener Gerste statt. Das Feld wird Augenzeugenberichten zufolge nachts mit Fluglicht beleuchtet und von Polizei bewacht, die bei Bewegungen in der Nähe des Feldes sofort zum Feld gehen und dieses absichern.
Siehe auch
April 2006
"Outsourcing" von Medikamententests nach Indien
BBC berichtete am 22. April 2006, dass Schätzungen zufolge im Jahr 2010 zwei Millionen Menschen in Indien zu Medikamententests herangezogen werden. Die Geldsnöte der medizinischen Einrichtungen einerseits und die Armut und schlechte Allgemeinbildung vieler PatientInnen andererseits ergeben eine für die pharmazeutische Industrie günstige Kombination, um neue Medikamente schneller und kostengünstiger auf den Markt zu bringen.
So wurde laut BBC z.B. im Krankenhaus Gujurat ein Antipsychotikum von Johnson & Johnson getestet, ohne dass den Betroffenen klar war, dass es sich um eine Studie handelte. Der Hersteller kann sich darauf berufen, dass die Unterschriften der Betroffenen vorliegen.
Vor sechs Jahren gelangte ein Fall an die Öffentlichkeit, bei dem ForscherInnen der Johns Hopkins Universität Tests an 27 TumorpatientInnen im indischen Bundesstaat Kerala vornehmen ließen. Bei diesen Tests wurde den PatientInnen ein Stoff mit der Bezeichnung "M4N" direkt in die Tumore eingespritzt. Drei Tage darauf wurden die Tumore operativ entfernt und Proben in die USA geschickt. (Heureka 3/02).
Entsprechend marktwirtschaftlicher Prinzipien fließen Forschungsgelder für neue Medikamente dort hin, wo die Kaufkraft hoch ist. Dies führt u.a. dazu, dass die meisten Malaria-PatientInnen mit einem vor 65 Jahren erfundenen Medikament behandelt werden, gegen das inzwischen die meisten Erreger resistent sind, während die reicheren Menschen fast jährlich mit neuen Mitteln gegen Haarausfall beglückt werden. (Heureka 3/02).
Ungesund arbeiten für Adidas
Adidas ist einer der Hauptsponsoren der Fußball WM 2006.
"Seit Ende 2004 wird die Herstellung der Kleidungsstücke verstärkt nach China verlagert. Die Näherinnen müssen dort bis zu 15 Stunden täglich an der Nähmaschine arbeiten".
März 2006
Mit Fernsehkonsum wächst Ablehnung "psychisch Kranker"
Je länger BundesbürgerInnen pro Tag fernsehen, desto ausgeprägter die ablehnende Haltung gegenüber Menschen mit "Schizophrenie". Dies ergab eine Befragung von 5.000 BundesbürgerInnen.
Mehr in der Ärzte Zeitung vom 2.3.06
OptimistInnen sterben seltener an Herzerkrankungen
Was die meisten sowieso schon wissen, ist jetzt auch in "der Wissenschaft" angekommen. Eine niederländische Studie, die über 15 Jahre an 545 Männern im Alter zwischen 64 und 84 Jahren durchgeführt wurde, ergab, dass bei denjenigen, die am optimistischsten in die Zukunft blicken, die Rate an kardiovaskulären Todesfällen halb so groß war wie bei denjenigen, die am wenigsten optimistisch waren. (Ärzte Zeitung 3.3.06)
Wissenschaftlich geprüfter Weg in den Totalitarismus
Frankreich will eine präventive Verbrechensbekämpfung betreiben und werdende StraftäterInnen schon ab drei Jahren im wachsamen Auge behalten.
Das Gesetzesprojekt stützt sich auf eine Expertise des ansonsten hoch angesehenen nationalen Gesundheitsforschungsinstitut INSERM, in der Pädagogen, Psychologen und Jugendrichter Orwellsche Anklänge orten. Unter dem Titel 'Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen' empfiehlt diese Expertise 'Ungehorsam und Gefühlskälte' bei Kindern sobald als möglich dingfest zu machen, um einer eventuellen kriminellen Karriere zuvorkommen zu können. Mit der Schaffung eines 'Betragensheftes' (carnet de comportement) ab der Geburt will Innenminister Sarkozy sämtliche französische Kinder unter ständige professionelle Beobachtung stellen, um so frühzeitig 'abartige, kindliche Verhaltensweisen' ausmachen zu können.
Mehr bei Telepolis: Gefährliche Dreikäsehochs, Artikel von Nathalie Roller 28.03.2006
Alle Probanden bei klinischer Studie lebensbedrohlich erkrankt
Bei der Erprobung eines Medikaments, TGN1412, des deutschen Herstellers TeGenero AG in London erkrankten im März 2006 alle Probanden, sechs Männer, lebensbedrohlich aufgrund des Versagens mehrerer Organe.
TeGenero zeigte sich schockiert und entschuldigte sich bei den Angehörigen; es sei aber alles nach Vorschrift gelaufen (FAZ 16.3.06). Zuständig für die Kontrolle der Studie war die britische Behörde für Arzneimittelsicherheit MHRA (Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency). Der Versuchsablauf wurde von der MHRA und dem lokalen Ethikkomitee freigegeben. Nach Angaben von TeGenero wurde ein Test in Deutschland unter den gleichen Bedingungen ebenfalls genehmigt, jedoch nicht durchgeführt. ([1]index.php Stellungnahme von TeGenero 24.3.06])
Einige Monate vor diesem Vorfall wurde dem britischen Unterhaus von seinem Gesundheitsausschuss (Health Commitee) berichtet, die Verfahren der Arzneimittelzulassung seien infolge der finanziellen Abhängigkeit der MHRA von der Industrie gefährlich für die PatientInnen. Die schnelle 'Arbeit' der MHRA ist mit ein Grund dafür, dass Unternehmen klinische Studien in Großbritannien durchführen.
Drei Wochen nach dem Vorfall hat die MHRA den beteiligten Pharmafirmen fehlerfreie Arbeit attestiert. Bei Vorbereitung und Durchführung des Tests seien keine Fehler festgestellt worden, so die MHRA.
Die ersten Beschäftigten mit implantierten Chips
LabourNet berichtet am 03. März 2006:
Citywatcher, ein privater Sicherheitsdienst in Ohio, ist das erste Unternehmen der USA das - als Experiment - zweien seiner Beschäftigten Radiochips in den rechten Oberarm eingesetzt hat, um ihnen so den Zugang zum zentralen Sicherheitsraum (Videoarchiv) zu "erleichtern". RFID - von Datenschützern, Netzaktivisten und Bürgerrechtsorganisationen heftig kritisiert - werden "natürlich", wie jede technische Neuerung, nur zum allerbesten der Menschheit eingesetzt. Mit einer Erweiterung satellitenlesbar, sollen sie dereinst etwa Verirrte oder geistig verwirrte Menschen lokalisieren helfen und was alles der guten Taten denkbar sind. Tiere müssen heute schon, bei EU-Einfuhr etwa, "gechipt" sein. Bei Menschen ist (noch) alles freiwillig, es sei denn bei elektronischen Fussfesseln und anderen Allmachtsphantasien.
Insgesamt sind in den USA bisher etwa 70 Personen mit implantierten Chips versehen, zumeist aus medizinischen Gründen.
Quelle: Der (englische) Bericht US group implants electronic tags in workers von Richard Waters vom 12. Februar 2006 im Nachrichtenarchiv der Financial Times.
Rückgang der Sterberaten bei ÄrztInnenstreiks
Anlässlich der ÄrztInnenstreiks rief das Werner-Fuss-Zentrum / Irren Offensive e.V. Mitte März 2006 dazu auf, durch Umfrage bei den örtlichen Beerdigungsinstituten dazu beizutragen, dass wir ein genaueres Bild des Rückgangs der Sterblichkeitsrate durch den nun begonnenen Ärztestreik bekommen.
In dem Flugblatt der Irren Offensive wird aus dem Buch "Trau keinem Doktor! – Bekenntnisse eines medizinischen Ketzers" von Dr. med. Robert Mendelssohn (Januar 1988, ISBN 3924845220, Mahajiva Verlag) zitiert.
Danach sei es laut "National Catholic Reporter" bei einem 52-tägigen ÄrztInnenstreik in Bogota, Columbien, um einen 35%-tigen Rückgang der Todesfälle in Bogota gekommen.
"Einen achtzehnprozentigen Rückgang der Todesfälle verzeichnete auch das Los Angeles County 1976, als dort die Ärzte streikten, um gegen steigende Versicherungssummen für Fehlbehandlungen zu protestieren. Damals untersuchte Dr. Milton Roemer, Professor für Gesundheitsfürsorge an der Californischen Universität von Los Angeles (UCLA), siebzehn der größten Krankenhäuser im County und fand heraus, daß sechzig Prozent weniger Operationen vorgenommen worden waren. Als der Streik beendet war und die medizinische Maschinerie wieder auf Hochtouren lief, stiegen auch die Todesfälle sofort wieder auf den Stand vor dem Streik.
Dasselbe war 1973 in Israel passiert, als die Ärzte dort die Zahl ihrer täglichen Patienten von 65.000 auf 7.000 reduzierten. Dieser Streik dauerte einen Monat, und nach Angaben der jerusalemer Beerdigungsvereinigung gingen während dieses Monats in ganz Israel die Todesfälle um fünfzig Prozent zurück. Seit dem letzten Ärztestreik zwanzig Jahre zuvor hatte es in Israel keinen so einschneidenden Rückgang der Sterblichkeitsrate gegeben! Als die Ärzte befragt wurden, wie das zu erklären sei, meinten sie, da nur noch Notfälle zu behandeln waren, hätten sie eben ihre ganze Energie auf die wirklich Kranken konzentrieren können."
Siehe auch
- British Medical Journal 10.6.00: Doctors' strike in Israel may be good for health (englisch)
- Top-Fit-Gesund Gesundheitsberatung 17.3.06: Ärzte-Streik - Gut für unsere Gesundheit!?
Corporate Killing Bill
Die britische Regierung hat auf Druck der Gewerkschaften den Entwurf einer Corporate Killing Bill, eines Gesetzes gegen die Tötung von Menschen durch Unternehmen, vorgelegt. Dieses Gesetz soll ermöglichen, dass die Tötung von Menschen durch Unternehmen besser als bisher strafrechtlich verfolgt werden kann.
Der Kriminologe Dave Whyte von der Stirling-Universität sagte zum Gesetzentwurf: "Unternehmen und deren GeschäftsleiterInnen töten jährlich ungestraft hunderte von Beschäftigten und BürgerInnen. Der Gesetzentwurf der Regierung in seiner gegenwärtigen Form ermöglicht nicht die strafrechtliche Verfolgung krimineller ManagerInnen und GeschäftsführerInnen und führt nach Schätzungen der Regierung selbst lediglich zu fünf Anklagen gegen Unternehmen pro Jahr. Der Gesetzentwurf ist eine Beleidigung der zahllosen Familien, die nach ernsthaften Vergehen von Arbeitgebern nach Gerechtigkeit verlangen."
Quellen: T&G Press Office 26 Nov 2003, TUC 3 March 2006
Schmiergeld für ÄrztInnen
Die KKH (Kaufmännische Krankenkasse) will alle Medikamentenverordnungen der 120.000 Haus- und Fachärzte in Deutschland aus dem Jahr 2005 prüfen. Angeblich haben die ÄrztInnen Umsatzprovisionen erhalten. Nach Stichproben der KKH hat ratiopharm bei ÄrztInnen einen Anteil von 60 Prozent erreicht, während der durchschnittliche Marktanteil des Pharmaunternehmens bei 18 Prozent liegt.
Sechswertiges Chrom
Gegen zu lasche Arbeitsplatz-Grenzwerte für sechswertiges Chrom (Chrom VI, hexavalentes Chrom) wehren sich die US-amerikanische StahlarbeiterInnen-Gewerkschaft //United Steelworkers/PACE// und die Bürgerinitiative //Public Citizen//.
Die Grenzwerte waren von der US-Behörde für Arbeitssicherheit OSHA (Occupational Safety and Health Administration) erlassen worden. Nach Angaben der OSHA ist bei dem nun vorgeschriebenen Luftgrenzwert von 5 __Mikro__gramm pro Kubikmeter mit 10 bis 45 Fällen von Lungenkrebs pro 1.000 ArbeiterInnen während der Lebenszeit zu rechnen. PACE und Public Citizen fordern einen Grenzwert von 0,25 Mikrogramm.
Nach Schätzungen der OSHA sind ungefähr 1 Millionen ArbeiterInnen in den USA sechswertigem Chrom am Arbeitsplatz ausgesetzt. Chrom VI Verbindungen treten unter anderem beim Schweißen und Schleifen, bei der Glanz- und Hartverchromung, der Verwendung von Korrosionsschutzmitteln, in der Lithographie und fotografischen Industrie, der Textil- und Teppichindustrie, in der Pigmentherstellung und beim Gerben von Leder auf.
Die OSHA hatte bereits 1994 angekündigt, strengere Richtlinien bezüglich Chrom VI im Jahr 1995 erlassen zu wollen, tat es aber nicht. PACE und Public Citizen zogen deshalb 1997 vor Gericht, verloren aber, weil die Behörde ankündigte, eine Richtlinie im Jahr 1999 erlassen zu wollen. Dies tat sie nicht, weshalb PACE und Public Citizen 2002 erneut vor Gericht gingen. Diesmal setzte das Gericht der OSHA eine Frist.
In Deutschland beträgt der Luftgrenzwert für Chrom VI Verbindungen 0,05 __Milli__gramm pro Kubikmeter (TRGS 900).
Quellen: TUC Risks Newsletter 4 March 2006, Public Citizen Oct. 4, 2004
Februar 2006
Erstmals Chips in Angestellte implantiert
Eine US-Firma hat erstmals RFID-Chips in die Oberarme zweier Angestellter implantieren lassen. Die Chips dienen dazu, den Angestellten Zutritt in sicherheitsrelevante Bereiche zu ermöglichen. Nach Auskunft der Firmenleitung haben sich die Angestellten die Chips freiwillig implantieren lassen. Die Firma heißt Citywatcher (dt. "Stadtbeobachter") und entwickelt Beobachtungsgeräte für Staat und Polizei. (Discovery Channel 14.2.06)
Siehe auch
Safe self-harm
Eine britische Gruppe von Krankenschwestern hat vorgeschlagen, Menschen, die sich selbst verletzen, Anleitungen zu geben, wie sie dies einigermaßen sicher tun können, zum Beispiel, um keine Infektionen davonzutragen.
Der Vorschlag wird im April 2006 auf dem Royal College of Nursing (RCN) Congress diskutiert.
Eine der zugrunde liegenden Ideen ist es, Selbstverletzungen in Anwesenheit anderer Menschen zu ermöglichen. Es könnte dabei z.B. eine Situation entstehen, die es erlaubt, mit PatientInnen über die Schwere und Häufigkeit der Selbstverletzung zu reden.
Eine rege Diskussion dazu entspann sich bei allnurses (englisch).
Quelle: Wordl Net Daily 5.2.06
Diskussion zur Patientenverfügung
Ankündigung des Dissidentenfunks:
Die "Fronten" klären sich: Die Enquetekommission des letzten Bundestages hat sich mit ihrer Forderung nach der Begrenzung von Patientenverfügungen auf die Sterbephase völlig isoliert! Ganz wichtig für uns: Alle anderen Entwürfe verwerfen eine entsprechend willkürliche Begrenzung des Selbstbestimmungsrechts.
Wir stellen die verschiedenen Entwürfe, deren Begründungen und die aktuelle Diskussion anhand von O-Tönen von Klaus Kutzer, Vorsitzender der interdisziplinären Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz "Patientenautonomie am Lebensende", und von Kristiane Weber-Hassemer, der Vorsitzenden des Nationalen Ethikrates, dar. Außerden gibt es ein Interview zur aktuellen Entwicklung der Illegalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung.
Wiederholung der Sendung am 23.2.06 um 16 Uhr.
Der Dissidentenfunk sendet an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im Offenen Kanal Berlin UKW: 97,2 MHz (Kabel: 92,6), oder im Internet unter http://www.okb.de/radiostream.htm kann man den Livestream empfangen (mit dem Winamp Mediaplayer sollte das kein Problem sein).
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen die Verweigerung der Einsicht in seine Krankenunterlagen
Januar 2006
Implantate bei sog. Zwangserkrankungen
Die Ärztezeitung vom 27.1.06 berichtet, dass Menschenexperimente mit Neuroimplantaten bei sog. Zwangserkrankungen angelaufen sind.
Ein demokratisch nicht legitimiertes Ethikkomitee der EU-Kommission hat, so wird im Ärzteblatt zusammengefasst, als Richtlinie empfohlen, "Neuromodulationen ... solange als zulässig anzusehen, wie sie darauf abzielen, die Hirnfunktion in einen für die Bevölkerung als normal angesehenen Bereich zu bringen ..."
Empfehlungen im Wortlaut (englisch)
Aufruf an die Mitglieder des Deutschen Bundestags zur Kultur der Ethikdebatte in Deutschland
Tübingen, 11.01.06.Pressemitteilung der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Bayern
14 Verbände fordern neues Ethik-Beratungsgremium für den Bundestag
Tübingen / München. In einem Aufruf an die Mitglieder des Deutschen Bundestages Anfang dieser Woche haben 14 Initiativen, Arbeitsgruppen und Organisationen aus ganz Deutschland die Einsetzung eines neuen ständigen Beratungsgremiums zur Bioethik für das Parlament gefordert.
Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass wissenschaftlicher und technischer Fortschritt auf den Gebieten der Biomedizin, der Reproduktionstechnologie, der Hirnforschung, der Nano-Technik und der IT-Technologien sich nicht mehr nur in kleinen oder großen Schritten, sondern nahezu kontinuierlich vollzieht. Dieser Trend werde auf nicht absehbare Zeit anhalten und sich womöglich noch verstärken. Die öffentliche ethische Reflexion dieses Prozesses in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde gerate nach Ansicht der Unterzeichner dabei immer mehr in Verzug. Der einstmals gute Vorsatz, der Entwicklung nicht immer nur nachzueilen, sondern begleitende rechtliche Rahmenbedingungen schon vorausschauend zu bedenken, sei von der Realität längst eingeholt und überholt, vielfach habe er sich sogar als undurchführbar erwiesen. Zudem wohne der zunehmend international organisierten Forschung eine eigene Dynamik inne, die nur beschränkt von außen steuerbar sei.
Themen wie "Ethik der Forschung und Biomedizin" und zu verwandten Bereichen wie Sterbehilfe, Patientenverfügung oder Kriterien für die Gerechtigkeit im Gesundheitswesen, halten sich nicht an Wahlperioden, sie müssen immer wieder neu gesellschaftlich und parlamentarisch diskutiert werden“, so die Begründung der Verbände. Darunter habe die hoch zu lobende Arbeit der Enquete-Kommissionen „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des 14. und 15. Deutschen Bundestags gelitten. Zwei Legislaturen hätten nicht ausgereicht, auch nur die wichtigsten unter den derzeit anliegenden Themen abschließend zu beraten.
Auch solle überlegt werden, ob brisante und ethisch hochrelevante Themen wie das Foltern dem Themenkreis der ethischen Politikberatung zugeordnet werden sollten. Wenn sich aus den Debatten ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergeben sollte, sei eine etablierte ethische Beratung des Bundestags wichtig, weil Ethikthemen aus der "Mitte des Parlaments" parlamentarisch behandelt und nicht von Regierungsseite vorgelegt werden sollten. Derzeit gibt es nach Auflösung der letzten Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ nach den letzen Wahlen als Beratungsgremium in bioethischen Fragen lediglich den von Ex-Bundeskanzler Schröder eingesetzten Nationalen Ethikrat sowie das Büro für Technikfolgenabschätzung des Bundestages.
Zu den Unterzeichnern des „Aufruf an die Mitglieder des Deutschen Bundestags zur Kultur der Ethikdebatte in Deutschland“ gehören: das Gen-ethische Netzwerk e.V. (Berlin), die Tübinger Initiative gegen die Bioethik-Konvention, die Solidarische Kirche im Rheinland, der Konvent evangelischer Theologinnen in der Bundesrepublik Deutschland e.V., Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V. (Detmold) und die Bundeselternvereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e.V. (Berlin). Des weiteren der Verein "Niedersächsische Gespräche zwischen Ärztinnen, Juristinnen und Theologinnen e.V." (Celle), die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Bayern (München), der Arbeitskreis „Christen und Bioethik“ aus Bonn, das Diakonisches Werk Württemberg (Stuttgart), die Landesarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertretungen in Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Baden-Württemberg e.V., das Diakonische Werk Tübingen, der Verein „Koordinationstreffen Tübinger Behindertengruppen e.V.“, sowie als Einzelpersonen unter anderem Pfr. Prof. Dr. Ulrich Eibach (Universität Bonn).
Die Verbände weisen in ihrem Brief darauf hin, dass die Enquete des 14. Bundestages in ihrem Schlussbericht von 2002 bereits selbst den Vorschlag einer ständigen Kommission formuliert und ausführlich begründet hat (S.452). Dort heißt es unter anderem:
"Die Enquete-Kommission empfiehlt daher dem Bundestag, sich mit der Frage der Kultur der Ethikdebatte in Deutschland und ihrer adäquaten Förderung und Organisierung zu befassen und eine geeignete Institution zu schaffen, die im Dialog mit der Öffentlichkeit die parlamentarische Debatte und Entscheidung in medizin- und bioethischen Fragen angemessen vorbereitet und begleitet. Dies sollte in der Arbeitsweise einer Enquete-Kommission oder in Form einer ständigen Kommission geschehen."
Die Unterzeichner verstehen ihren Aufruf auch als eine Anmahnung an den Bundestag, diese Empfehlung endlich aufzugreifen. „Als Übergangslösung könnten wir uns die Einsetzung einer weiteren Enquete-Kommission für „Ethik und Recht der modernen Medizin“ vorstellen, zu deren Mandat neben der Fertigstellung der noch nicht abgeschlossenen Arbeiten der Auftrag gehört, einen konkreten Vorschlag für die Einrichtung eines ständigen Beratergremiums beim Deutschen Bundestag vorzulegen“, so Dr. Rolf Lorenz, Koordinator des Aufrufes und Sprecher der Tübinger Initiative gegen die Bioethik-Konvention.
Weitere Informationen:
Der „Aufruf an die Mitglieder des Deutschen Bundestags zur Kultur der Ethikdebatte in Deutschland“ ist im Internet abrufbar im PDF-Format unter: http://www.kritische-bioethik.de/aufruf-bioethikgremium-2006.pdf
Diese Pressemitteilung finden Sie auch als RTF-Text bzw PDF-Format unter: http://www.kritische-bioethik.de/pm-aufruf-bioethikgremium-11-01-06.pdf
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