Geldmittel
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BSG stärkt Rechte Schwerkranker
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2005 entschieden, dass die Krankenkassen bei lebensbedrohlichen Krankheiten auch nicht anerkannte Alternativmethoden bezahlen müssen, wenn eine begründete, "nicht ganz fern liegende Aussicht" auf Heilung oder Linderung besteht, eine anerkannte Standardtherapie aber nicht verfügbar ist.
Im April 2006 passte das Bundessozialgericht (BSG) seine Rechtsprechung diesem Urteil an.
Unter anderem gab das Gericht einer krebskranken Frau aus Hamburg Recht, die den zur Chemotherapie zugelassenen Wirkstoff 5-Fluorouracil nicht verträgt: die Krankenkasse muss einen teureren Wirkstoff aus Kanada bezahlen.
Warnung vor Finanzämtern
Ein Mann ließ sich eine begehbare Siztbadewanne einbauen und gab die Ausgaben in der Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" an. Obwohl ein ärztliches Gutachten vorlag, verweigerte das Finanzamt die Anerkennung, weil die Begutachtung des Mannes später erfolgte.
Deshalb: Immer vor den Geldausgaben ein ärztliches Attest besorgen.
Quelle: Ärtezeitung, 20.10.2004.
Frührente
Ich (37) möchte in Frührente, damit ich machen kann, was ich wichtig finde. Gibt es Ratschläge für gute Simulationen?
Smilla
Anmerkung des Wikipflegedienstes: Diese Frage ist natürlich satirisch gemeint. Antworten müssen ebenfalls satirisch gemeint sein, um veröffentlicht werden zu können!
Downlade dir doch einen Krankheitssimulator. Da sind sämtliche Krankheiten beschrieben!
MFG DR.Lampe
Anmerkung des Wikipflegedienstes: Sekretaerinnen.com vermeldet, dass der Krankheitssimulator vom Markt genommen werden musste, weil sich eine Krankenkasse beschwert hat. Daraus lassen sich Schlussfolgerungen auf die Qualität dieser Software ziehen, was wir jedoch unterlassen wollen.
Warnung: Wenn man z.B. bei Google die Suchworte "uniwarez krankheitssimulator" eingibt, kann man auf Links stoßen, die möglicherweise zu nicht legalen Aktivitäten motivieren. Dagegen ist es rechtlich bestimmt unbedenklich, wenn man sich z.B. vom Freeware-Portal eine kostenlose Software holt, mit der sich RAR-Archive entpacken lassen.
Hier sind weitere Dinge zum Thema.
Lorenzos Öl
Menschen mit Adrenomyeloneuropathie (AMN) haben nach einem Urteil des Sozialgerichts Aurich (Az.: S 8 KR 84-04) Anspruch darauf, dass die Krankenkassen Lorenzos Öl bezahlen. 2003 wurde die Kostenübernahme verweigert. (Ärzte Zeitung 2.5.05)
Persönliches Budget und Existenzgeld/Grundeinkommen
Seit Januar 2008 haben “Menschen mit Behinderung” Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget.
Um in den Genuss des Rechtsanspruchs kommen zu können, müssen sich die Betreffenden wie bei anderen Leistungsarten auch von “ExpertInnen” begutachten und einstufen lassen.
Durch das “Persönliche Budget” können “Menschen mit Behinderung” Pflege- und Dienstleistungen selbstständig “einkaufen”. Doch geraten diejenigen, die ihre Arbeitskraft an “Menschen mit Behinderung” mit persönlichem Budget “verkaufen”, in persönliche Abhängigkeitsverhältnisse. Es kommt zu Interessen- und Bedürfnisgegensätzen zwischen “Menschen mit Behinderung” und “iren” Angestellten.
Als Begründung für das “Persönliche Budget” wird allgemein angegeben, damit werde “Menschen mit Behinderung” ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht.
Jedoch hängt der Grad der Selbstbestimmung einer jeden Person in dieser Gesellschaft vom persönlichen Budget ab, über das die Person verfügen kann. Je nach den Umständen benötigen unterschiedliche Menschen ein unterschiedlich hohes persönliches Budget, um einen vergleichbaren Grad an Selbstbestimmung verwirklichen zu können.
Diskussionen in der Existenzgelddebatte über die angestrebten Geldbeträge übersehen den Umstand, dass Menschen unterschiedlich sind und daher unterschiedlich viel Geld benötigen – aber nicht nur das.
Auf www.existenzgeld.de, einer Internetseite, die von VertreterInnen der BAG-SHI (Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen) und der BAG-E (Bundesarbeitsgemeinschaft der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen) betreut wird, heißt es z.B. (gelesen 25.4.09):
Existenzgeld ist ein garantiertes Einkommen für alle Menschen, unabhängig von Nationalität, Geschlecht und Familienstand und ohne Arbeitszwang. Es sichert die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und bietet eine Fülle von Möglichkeiten, die sozialen Lebensverhältnisse und die gesellschaftlich notwendige Arbeit völlig neu zu gestalten.
Bezüglich der Einkommenshöhe heißt es:
Existenzgeld muss allen Menschen, unabhängig von Nationalität, Geschlecht und Familienstand und ohne Arbeitszwang ein ausreichendes Einkommen garantieren. Nach unseren Berechnungen beträgt dieses zur Zeit monatlich 1500 DM plus Miete (muss noch ein Euro-Betrag rein, Stand der Berechnung ist wohl 1998).
Unerkannt gerät hier die herrschende Spaltung der Menschen in “normale” und “Behinderte” in “emanzipatorische” Zielvorstellungen hinein. Nach deren Maßgaben reformuliert gelten als “normal” solche Personen, die mit 1.500 DM – oder wie viel auch immer – auskommen, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu finanzieren. Wer mehr Geld braucht, ist “anders”, hat “spezielle Bedürfnisse”, die vom Existenzgeld für “Normale” nicht mehr gedeckt sind.
Weshalb kommt so gut wie niemand auf die Idee zu sagen: “Das persönliche Budget, das ‘Menschen mit Behinderungen’ erhalten, sollten doch eigentlich alle Menschen bekommen!”? Weshalb kommen Rechte von “Menschen mit Behinderung” in Existenzgelddebatten nicht vor, obwohl man diese Rechte doch als Teilverwirklichung des Zieles verstehen könnte, dass Menschen unabhängig von ihren Arbeitsleistungen – allein, weil sie existieren – ein Recht auf ein anständiges Leben haben?
Zwischen “Behinderten” und “Normalen” klafft eine Lücke, die nicht nur ExistenzgeldbefürworterInnen daran hindert, aus den Rechten und Ansprüchen “behinderter” auf Rechte und Ansprüche “normaler Menschen” zu schließen. Diese Lücke ist ein Effekt der herrschenden Produktionsverhältnisse.
Erst die Entstehung überregional standardisierter Produktionsprozesse ermöglichte einen Begriff vom “Menschen mit Behinderung”. In familiär organisierten Betrieben sind Leistungsunterschiede zwischen Menschen aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Unterschiede weitgehend nur als individuelle erfahrbar. Im Zuge der Industrialisierung schaffte die Generalisierung von Leistungsanforderungen Voraussetzungen zur Abgrenzung “Behinderter” als soziale Gruppe von einer Mehrheit der “Normalen”, durchschnittlich Ausbeutbaren.
Nach herrschendem Verständnis haben “Behinderte” Anspruch auf Gelder, die “Normalen” nicht zugestanden werden, weil ihre Erwerbsfähigkeit gegenüber “Normalen” gemindert ist. Eine geminderte Erwerbsfähigkeit ist allerdings nicht so sehr eine Folge körperlicher, geistiger oder psychischer Eigenschaften von Menschen als eine Folge gesellschaftlicher Umstände, die den Erwerb einer Person auf spezifische Weise von deren Arbeitsleistungen abhängig machen – “auf spezifische Weise”, weil z.B. Aktionäre bei keinen Arbeitsleistungen oder Manager bei mangelhaften Arbeitsleistungen mehr verdienen als Fließbandarbeiterinnen bei hervorragenden Arbeitsleistungen.
Ideologisch beinhaltet der Begriff “Menschen mit Behinderungen” eine Naturalisierung gesellschaftlicher Strukturen, für die “Menschen mit Behinderungen” in Form ihrer Stigmatisierung einen hohen Preis bezahlen – und auch im Fall einer Realisierung irgendeiner der bisher aufgestellten Existenzgeldforderungen weiterhin bezahlen werden.
Soll Existenzgeld dazu dienen, allen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist seine Höhe aufgrund der Unterschiedlichkeit der Menschen und ihrer Lebensbedingungen kaum festlegbar. Um den mit der Existenzgeldforderung verbundenen Zielvorstellungen gerecht zu werden, müsste eigentlich ein Existenzgeld in der individuell jeweils benötigten Höhe gefordert werden, wobei die bloße Ansage der Individuen über die benötigte Höhe ohne Prüfung durch “ExpertInnen” genügen müsste, soll nicht der eigene politische Anspruch aufgegeben werden. So eine Forderung erscheint noch unrealistischer als gängige Existenzgeldforderungen ohnehin schon. Im Moment jedenfalls speist sich der Glaube an die Realisierbarkeit von Existenzgeldforderungen in der jeweils gemeinten Façon vielfach aus der Voraussetzung eines Normmenschen mit Normbedarf – und dazu zählen außer manche “Menschen mit Behinderungen” auch zum Beispiel Menschen mit Heroin-Bedarf nicht oder Menschen, die Familienmitglieder in anderen Ländern ernähren.

