Universitätsklinik Eppendorf

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Austritt des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) aus dem Arbeitgeberverband illegal

ver.di Pressemeldung, 15.06.2006

Hamburger Arbeitsgericht urteilt gegen das UKE
Tarifflucht ist rechtswidrig! Der Austritt des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) aus dem kommunalen Hamburger Arbeitgeberverband AVH ist rechtswidrig. ... Nun fordern die Krankenschwestern und Klinikbeschäftigten, dass die bundesweit gültigen Tarife gelten - ohne Abstriche beim Lohn und ohne unbezahlte Extra-Arbeit. Das Hamburger Arbeitsgericht hat am 12. Juni 2006 der Klage eines UKE-Beschäftigten stattgegeben. Das ver.di-Mitglied hatte gegenüber dem UKE die Einmalzahlung von 300 Euro aus dem Tarifvertrag des AVH geltend gemacht. Der Tarifvertrag war am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten, das UKE war auf der Basis eines Verbandsbeschlusses zum 29. September 2005 aus der AVH ausgeschieden und hatte dabei ein „Sonderkündigungsrecht“ geltend gemacht. Das war rechtswidrig, so die Arbeitsrichter. ver.di hatte die Rechtmäßigkeit dieses Sonderkündigungsrechts angezweifelt und das UKE aufgefordert, die zwischen ver.di und AVH ausgehandelten Tarifverträge, die sogenannten TV-AVH und den TVÜ-AVH, anzuwenden. Dieser Aufforderung kam das UKE nicht nach. Beschäftigte der Klinik haben bei ihrem Arbeitgeber, dem UKE, die Einmalzahlung aus dem TV-AVH von 300 Euro geltend gemacht. Nachdem das UKE die Zahlung abgelehnt hatte, reichte ein Kollege mit Unterstützung von ver.di Klage ein. Die Rechtsauffassung von ver.di wurde nun durch das Gericht bestätigt. Angelika Detsch, zuständige ver.di-Fachbereichsleiterin: „... Das Urteil bedeutet, dass der TV-AVH und der TVÜ-AVH beim UKE zur Anwendung gebracht werden müssen. Das UKE befindet sich in der Tarifbindung: Damit sind die 300 Euro an all die KollegInnen zu zahlen, die unter die Tarifnorm fallen. Damit wackelt die gesamte Konstruktion des dubiosen Krankenhausarbeitgeberverbandes, der nur gegründet wurde, um die Pflegekräfte und Klinikbeschäftigten noch mehr auszupressen. Beim LBK muss genauso entlohnt werden wie beim UKE. Tarifdumping darf nicht zu einem Verdrängungswettbewerb führen. Das UKE hat ein Eigentor geschossen. Gut, dass es couragierte Arbeitnehmer gibt, die sich nicht alles gefallen lassen.“ ...

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