Nordrhein-Westfalen
Aus PrivatisierungsWiki
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Mai 2005
Demo
Rund 5.000 Landesbeschäftigte demonstrierten am 19. Mai 2005 vor dem Finanzministerium in Düsseldorf gegen drohende Arbeitszeitverlängerungen und Lohnkürzungen. Zu der Demonstration hatten neben ver.di, die Gewerkschaft der Polizei, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie die dbb Tarifunion aufgerufen. (Yahoo News 19.5.05)
Tausende beteiligten sich am Warnstreik. (Handelsblatt 20.5.05)
September 2005
Krankenhäuser wollen gegen Investitionsstopp klagen
Einige der 459 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen haben angekündigt, gegen den von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) angekündigten Bewilligungsstop für Investitionsvorhaben klagen zu wollen.
"Die Kliniken brauchen die Investitionen, um ihre Substanz zu erhalten und sich auf neue Anforderungen einstellen zu können", sagte der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) Johannes Kramer. Kramer fordert außerdem eine Öffnung der Kliniken für ambulante Leistungen. (Ärzte Zeitung 8.9.05)
Auch ver.di ist gegen den Investitionsstopp: Insbesondere den öffentlichen Kliniken werde damit «das Wasser abgegraben», teilte die Gewerkschaft am Dienstag in Düsseldorf mit. Folgen seien Notverkäufe an finanzkräftige Kapitalunternehmen, Tarifflucht oder die Schließung ganzer Kliniken. (NetDoktor 7.9.05)
Juni 2005
Aufruf gegen Privatisierung der Rheinischen Kliniken
Am 17.6.05 beschlossen VertreterInnen der SPD, Bündnis 90/Grünen und der FDP auf der 4. Sitzung des Gesundheitsausschusses des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) einstimmig bei Enthaltung der CDU, die Verwaltung des LVR zu beauftragen, eine Rahmenkonzeption zur Zukunftssicherung der Rheinischen Kliniken vorzulegen. Dabei sollte, so der Beschluss, u.a. Berücksichtigung finden:
Laut Niederschrift zur Sitzung, auf der dieser Beschluss gefasst wurde, hatte die CDU einen ähnlichen Antrag gestellt, der jedoch nicht so weitgehend gewesen sei wie der Antrag der SPD, Bündnis 90/Grünen und FDP. SPD, Grüne und FDP haben dann (?) in der Landschaftsversammlung Rheinland beantragt, mit einem Gutachten die Rechtsform der Rheinischen Kliniken, der psychiatrischen Fachkliniken des Landschaftsverbandes Rheinland zu überprüfen. Weil sie darin einen ersten Schritt in die Privatisierung sehen, haben ver.di Vertrauensleute, PersonalrätInnen und andere eine Unterschriftensammlung begonnen mit folgendem Wortlaut:
- Bei der Entwicklung von zusätzlichen, nicht klinisch-stationären Versorgungsangeboten ist an den sozialrechtlichen Grundsatz der Nachrangigkeit öffentlicher Träger gegenüber freigemeinnützigen Trägern anzuknüpfen. Kooperationen sowie Leistungsverträge, auch mit privaten Trägern, sind zu verstärken.
- Ziel ist es, die Arbeitsplätze in der rheinischen Psychiatrie zu erhalten und zu sichern.
- Die Rahmenkonzeption soll Auskunft auf die folgenden Fragestellungen geben:
... Welche Anforderungen sind an die zukünftige Rechtsform der Rheinischen Kliniken zu stellen bzw. welche Rechtsform wird den zukünftigen Anforderungen am besten gerecht?
Wie kann die kommunalpolitische Steuerung unter den Voraussetzungen einer veränderten Rechtsform sichergestellt werden?
Wir wenden uns an die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger von SPD und Linkspartei in der Landschaftsversammlung, dass sie entscheiden:um das Recht der Kommunen auf eine eigene Krankenhausversorgung im Dienste der Bürger und nicht im Dienste des Profits zu verteidigen und die Rückkehr zu einem einheitlichen Flächentarifvertrag, zum BAT, BMT-G zu ermöglichen.
- Erhalt der Rheinischen Kliniken als Teil des Landschaftsverbands Rheinland!
- Die demokratisch gewählten Mandatsträger der Landschaftsversammlung müssen weiter über den Haushalt des LVR und der Rheinischen Kliniken entsprechend ihrem Auftrag von den Bürgern in den Kommunen entscheiden können!
- Die Sicherstellung der Finanzierung der psychiatrischen Krankenhäuser durch den Haushalt des LVR darf nicht durch das EU-Wettbewerbsrecht außer Kraft gesetzt werden.
- Stopp der Krankenhausprivatisierung, des Stellen- und Bettenabbaus!
Im LVR Report Oktober 2005 schreibt der SPD-Vertreter im LVR, Jürgen Rolle: Eine Privatisierung kommt für uns nicht in Frage! (Er bezieht sich auf o.g. Antrag.)
November 2005
Aufruf zum Warnstreik an Unikliniken
Ver.di ruft für den 16. November 2005 zu einem Warnstreik an den Unikliniken auf:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit der Überführung der Universitätskliniken in NRW in Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) im Jahr 2001 gibt es für die Beschäftigten der Unikliniken keine unmittelbare Tarifbindung mehr. Eure Arbeitgeber, vertreten durch die Kaufmännischen Direktoren, haben bisher alle Aufforderungen angelehnt, Tarifverhandlungen zur Übernahme des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) aufzunehmen. Statt dessenAuch für die wissenschaftlich Beschäftigten, die weiterhin noch direkt beim Land NRW angestellt sind, befinden sich in einer unhaltbaren Situation.
- wurde Euch allen in diesem Jahr die Einmalzahlung von 300 Euro verweigert,
- müssen die neuen Beschäftigten Arbeitsverträge mit einer verlängerten Arbeitszeit von 41 Wochenstunden, ohne U-laubsgeld und mit gekürztem Weihnachtsgeld unter-schreiben.
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat die Arbeitszeitbestimmungen im Tarifgebiet West und die Tarifverträge zum Weihnachts- und Urlaubsgeld gekündigt. Neu eingestellte Ärztinnen und Ärzte haben längere Arbeitszeiten und Gehaltseinbußen. Das Land spart auf eure Kosten! Wir rufen auf: Beteiligt euch an den Warnstreiks und Solidaritätsaktionen zur Durchsetzung unserer Forderungen! Wir fordern von den Universitätsklinika,Wir fordern vom Land Nordrhein-Westfalen und der TdL,
- dass das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes auch mit den Universitätsklinken vereinbart wird,
- die Gleichbehandlung aller Beschäftigtengruppen an den Unikliniken mit den Kolleginnen und Kollegen der kommunalen Krankenhäuser in NRW,
Billig ist krank - Tarifverträge statt Dumpinglöhne Die Beteiligung an gewerkschaftlichen Streiks - dazu zählen auch Warnstreiks - ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zulässig und darf nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen!
- die sofortige Wiederinkraftsetzung der Tarifverträge zum Weihnachts- und Urlaubsgeld und der durch die TdL gekündigten Arbeitszeitbestimmungen für die wissenschaftlichen Ange-stellten . - 38,5 in der Woche sind genug - für alle!
Quelle: Netzwerk der Unikliniken
Februar 2006
Uni-Kliniken: Landesaufsicht steht nur auf dem Papier
Aus World Socialist Web Site 16.2.06:
Die Uni-Kliniken in NRW sind 2001 von der damaligen rot-grünen Regierung in Anstalten des öffentlichen Rechts umgewandelt worden. Dies war der erste Schritt zur faktischen Privatisierung. Verschiedene Bereiche der Kliniken, wie beispielsweise die Kantinen, sind jetzt schon ausgegliedert. Seit 2001 werden die Uni-Kliniken von einem vierköpfigen Vorstand geleitet, lediglich im Aufsichtsrat hält noch ein Vertreter des Landes NRW den Vorsitz. "Doch die Aufsicht und Kontrolle des Landes steht nur auf dem Papier", wie uns Stefan Gastmeier [Verdi-Vertrauensmann, Krankenpfleger an der Uni-Klinik in Essen] erklärt. In Wirklichkeit würden die Vorstände gemeinsam mit den Chefärzten die Uni-Kliniken wie privatwirtschaftliche Unternehmen führen. "Nun fordern die Vorstände der Uni-Kliniken als Arbeitgeber nicht nur eine Verlängerung der Arbeitszeit und die Ablehnung der Lohnerhöhung von 50 Euro, sondern eine Abkehr von jeder tarifvertraglichen Bindung", warnt Gastmeier. "Zudem fordern sie von der Landesregierung die Verkleinerung der Vorstände auf nur noch drei Personen, die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden aus den Mitgliedern des Aufsichtsrats und die Übertragung der Gebäude [sie sind immer noch im Besitz des Landes] an die Uni-Kliniken." Ziel dieser Forderungen sei die endgültige Privatisierung. Der noch vorhandene rechtliche Einfluss des Landes solle gebrochen werden, um so die Kontrolle über einen der wichtigsten Bereiche der Infrastruktur den Vorständen und den Chefärzten zu übertragen. ... Laut Gastmeier haben die Vorstände der nordrhein-westfälischen Uni-Kliniken ausdrücklich vor, einzelne Bereiche der Kliniken auszulagern, sprich zu verkaufen. "Mich erinnert dieses Vorgehen stark an die Zerschlagung der Stahlindustrie in den 80er Jahren: Zergliederung, Aufteilung und schließlich Verkauf der profitablen Bereiche sowie Schließung der,unrentablen’ Bereiche."
Siehe auch
März 2006
Uni-Kliniken: Offener Brief an Landtagsabgeordnete
Pressemitteilung ver.di Nordrhein-Westfalen 21.3.06:
In einem offenen Brief fordern die Streikenden der sechs NRW-Unikliniken die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags auf, für die sofortige Aufnahme von Tarifverhandlungen an den Universitätskliniken ein-zutreten. In dem Brief unterstreichen sie, dass der Finanzminister noch immer Verhandlungen und damit eine Lösung für diesen tarifpolitischen Konflikt verweigert. Wörtlich heißt es: “Der wirtschaftliche Druck auf die Universitätskliniken ist groß. Wie lange soll diese Situation noch anhalten? Wann wird die Blockade des Finanzministers Linssen endlich aufgehoben? Die Streikenden und ihre Gewerkschaft ver.di haben ihre Verhandlungsbereit-schaft wiederholt bekundet. Wir wollen einen Tarifvertrag auf der Basis des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), der seit Oktober letzten Jah-res auch an den kommunalen Krankenhäusern in Nord-rhein-Westfalen gilt. Sie tragen als Abgeordnete eine besondere Verantwortung für unser Land, für die Bürgerinnen und Bürger von NRW. Unser Bundesland hat sich in der Vergangenheit immer durch eine besondere soziale Verantwortung hervorgetan. Alle Landesregierungen waren um den sozialen Ausgleich bemüht. Wir bitten Sie daher, dass Sie auch jetzt in dieser Tradition handeln und für die sofortige Aufnahme von Tarifverhandlungen für die Universitätskliniken in NRW eintreten“. Streikende aus der Uniklinik Düsseldorf werden den offenen Brief morgen ab 8 Uhr vor dem Landtag verteilen. In Essen sorgen streikende Beschäftigte der Uniklinik ebenfalls ab 8 Uhr für die Weiterleitung der „Politikerpost“. Dort findet im Saalbau die CDU-Landtagsklausur statt.
Siehe auch
Mitteilungsfähige Nachrichten
"... wenn es mitteilungsfähige Nachrichten gibt, werden wir sie weitergeben oder eine Bürgerversammlung einberufen."
Dies versprach Heiko Hillert, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat von Plettenberg, den BürgerInnen von Plettenberg in einer Einwohnerfragestunde im März 2006. Es ging um die Notwendigkeit zur Geheimhaltung der Ergebnisse von Verhandlungen, die der Stadtrat mit privaten Investoren führen muss, um das Evangellische Krankenhaus Plettenberg zu erhalten. Das Krankenhaus wurde 1893 von einem Plettenberger Fabrikanten gestiftet.
Hillert sagte: "Es geht nicht darum, das Krankenhaus zu verkaufen." Die finanziellen Probleme des Krankenhauses könne der Plettenberger Rat jedoch "mit Bürgschaften oder Darlehen nicht alleine schultern" ... Vielmehr brauche man einen starken Partner oder einen Mit-Investor, der eine Bestandsgarantie für das Krankenhaus abgebe. Das betreffe die qualifizierte Versorgung wie auch den Erhalt der Arbeitsplätze über den gesetzlichen Rahmen eines Jahres hinaus. Zudem müsse die Stadt noch ein Mitspracherecht haben: "Deshalb wäre ein Totalverkauf nicht gut".
Dirk Wessels, der Vorsitzende der Mitarbeitervertretung des Krankenhauses, hatte zuvor in der Einwohnerfragestunde die im Rat vertretenen Fraktionen gebeten, ihre Ansichten zum Krankenhaus-Erhalt mitzuteilen. Der Bürgermeister Klaus Müller wollte dies unterbinden. Zunächst müsse intern im Rat beraten werden, da unterschiedliche Zahlen zur Situation des Krankenhauses kursierten.
Nicht nur die gut 100 interessierten Bürgern im Ratssaal waren mit dieser Regelung nicht einverstanden. "Das ist ein unmöglicher Zustand, dass die Parteien nicht antworten dürfen, wenn sie gefragt werden", ärgerte sich Klaus Ising (CDU): "Und wenn man in der Presse was sagt, wird man anschließend vom Bürgermeister kritisiert. Ich finde das Verfahren unmöglich." Müller beugte sich der Kritik und ließ schließlich die Stellungnahmen zu.
Der Stadtrat hat eine Beratungsfirma engagiert, um mit der Situation besser zurecht zu kommen.
Quelle: Süderländer Tageblatt 9.3.06.
Oktober 2006
Seniorenzentrum Grullbad gGmbH: Solidaritätsinitiative für entlassene Kollegen
Die Geschäftsführung der Seniorenzentrum Grullbad gGmbH will drei Beschäftigten eine fristlose Kündigung aussprechen: dem Verwaltungsangestellten und Betriebsratsvorsitzenden Rolf Kohn, dem Koch und Betriebsrat Frank Kruczynski dem Koch M.B. Den Kollegen werden Unregelmäßigkeiten in Fragen Speisemarken und Essensausgabe beim Frühstück vorgeworfen.
Gegen die Kündigungen hat sich eine Solidaritätsinitiative “Recklinghausen für Rolf Kohn“ gegründet. Die Initiative erklärt:
Die Solidaritätsinitiative geht davon aus, dass die Geschäftsführung des Seniorenzentrums nur auf eine Gelegenheit für eine Kündigung gewartet hat. Aufgrund der Ausgründung des Küchenbereiches im Seniorenzentrum Grullbad und der rechtswidrigen Beschäftigung von 40 Zusatz-Jobs (sog. 1-€-Jobs) im hauswirtschaftlichen Servicebereich waren der Betriebsrat und Rolf Kohn als dessen Vorsitzender gefordert, die Interessen der betroffenen Beschäftigten in diesem Alten- und Pflegeheim zu vertreten. Dass im Zuge der in diesem Zusammenhang von der Gewerkschaft ver.di und dem Personalrat der Stadtverwaltung in Gang gesetzten öffentlichen Diskussion auch der Geschäftsführer Ulrich Lammers ins Kreuzfeuer der Kritik gerät, war zwangsläufig und selbstverständlich zu erwarten. Dass der Bürgermeister Pantförder hingegen öffentlich den Betriebsrat mit einer einstweiligen Verfügung und Schadensersatzklage bedroht hat, war ein deutliches Zeichen einer völlig überzogenen und harten Linie gegen den Betriebsrat. Denn es galt, diesen mundtot zu machen. Kündigungen lagen daher quasi in der Luft.
Es werden Unterschriften gesammelt.
Eine Solidemonstration und Kundgebung ist geplant am Samstag, den 02.12.2006, ab 11 Uhr vor dem Arbeitsamt am Wickingplatz, Recklinghausen.
Mehr Infos auf den Internetseiten der Initiative.
Ein-Euro Kräfte im Seniorenzentrum
Solidaritätszeitung für die Gekündigten im Seniorenzentrum Grullbad 1/2006:
Seit dem 01.07.2000 wurden im zunehmenden Maße Langzeitarbeitslose im Seniorenzentrum Grullbad eingesetzt. Während der Nutzen für die Arbeitslosen aufgrund fehlender Aussicht auf reguläre Beschäftigung eher gering ist, profitiert die Stadt Recklinghausen in mehrfacher Hinsicht. Denn das städtische Seniorenzentrum beschäftigt die sog. 1-€-Kräfte mit Regeltätigkeiten und konnte so Personal einsparen. Außerdem erhält das Seniorenzentrum als Projekt-und Beschäftigungsträger für jeden Zusatz-Beschäftigten Gelder der Vestischen Arbeit. Heute rangiert das Seniorenzentrum Grullbad bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung an zweiter Stelle im Kreis Recklinghausen und übt damit im Wettbewerb mit den anderen Seniorenzentren enormen Druck aus.
Ausgliederung der Küche
Solidaritätszeitung für die Gekündigten im Seniorenzentrum Grullbad 1/2006:
Seit dem 1. Juli 2006 ist der Betrieb der Küche der Seniorenzentrums Grullbad gGmbH auf die apetito catering GmbH übergegangen. Als Ziel benennt die Seniorenzentrum Grullbad gGmbH eine optimale Verbesserung und Erweiterung des Speisenangebotes. Es ist eher fragwürdig, dass dieses Ziel erreicht wird. Hauptziel der Ausgründung sind eher die erheblichen Kosteneinsparungen, die zu Lasten der Beschäftigten in der Hauswirtschaft erreicht werden sollen. Denn diese müssen über kurz oder lang mit 60%igen Einkommensverlusten rechnen und um ihren Arbeitsplatz bangen. So verwundert es auch nicht, dass die Verantwortlichen der Stadt Recklinghausen und der Seniorenzentrum Grullbad gGmbH alles still und heimlich vorbereitet haben, um dann ihr Konzept durchzuziehen. So erfährt der Betriebsrat von der Absicht des Arbeitgebers erst einen Tag nach der Sitzung des Aufsichtrates, in der der Beschluss zur Ausgründung gefasst wurde.
Siehe auch
- Pressespiegel: Das Seniorenzentrum Grullbad in Verbindung mit Küchenausgründung und Ein-Euro-Jobs
- Manuskript zur Betriebsversammlung des Seniorenzentrums Grullbad in Recklinghausen am 12.10.06 bei LabourNet
- Homepage der Solidaritätsinitiative für Rolf Kohn
Dezember 2006
Seniorenzentrum Grullbad gGmbH: Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden unrechtmäßig
Eine Schlappe mußte die Geschäftsführung des Städtischen Seniorenzentrums Grullbad in Recklinghausen am Mittwoch nachmittag vor dem Herner Arbeitsgericht hinnehmen: Die fristlose Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Rolf Kohn war nicht rechtmäßig. Ihm war Vorteilsnahme durch fehlerhafte Abrechnung von Essensmarken vorgeworfen worden. ... Kohn hatte sich massiv gegen die Ausgründung der Küche gewehrt und Position gegen den Einsatz von sogenannten Ein-Euro-Jobbern in dem Städtischen Seniorenzentrum bezogen. Auf die etwa 100 regulär Beschäftigten in der Einrichtung kommen 40 Ein-Euro-Jobber. Besondere Brisanz erhält die Situation dadurch, daß der Geschäftsführer des Seniorenzentrums, Ulrich Lammers, auch Leiter der »Vestischen Arbeit«, der ehemaligen Arbeitsgemeinschaft zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II (ARGE), ist. Das Gericht wies nun nach, daß sich Kohn durch die Vergabe der Essensmarken nicht bereichert hat und daß der Arbeitgeber nicht geschädigt wurde. Damit ist die Auseinandersetzung aber nicht beendet. Die Geschäftsführung hat eine Widerspruchsfrist gegen einen Vergleichsvorschlag bekommen, der vorsieht, daß die Kündigung zurückgezogen und Kohn stattdessen eine Abmahnung zugestellt wird. Der Solidaritätskreis hält deshalb an einer für Sonnabend angekündigten Demonstration fest ...
Februar 2007
Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes
Mitteilung vom DGB - Region Köln-Leverkusen-Erft-Berg (verteilt über den Newsletter des Netzwerkes für eine kämpferische und demokratische ver.di 1.2.07):
Die Landesregierung NRW will die Freistellungen für die Personalräte in Ihren Behörden, bei der Polizei, an den Schulen, bei den Kommunen, der GEZ, dem WDR halbieren. Das bedeutet. Die von Ihnen gewählten Vertreter haben 50% weniger freie Zeit, um sich um Ihre Belange zu kümmern.Aber das ist nur die eine Seite der anstehenden Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes. Viel schwerwiegender ist: Sie selbst sollen wesentliche Schutzrechte verlieren:
Noch können Sie bei Versetzungen über den Personalrat widersprechen - Das soll künftig nur noch möglich sein, wenn Sie den Dienstort aber nicht den Arbeitsplatz, die Abteilung, das Amt oder die Behörde wechseln müssen. Denn Stellen sollen gestrichen, Behörden ab und umgebaut werden - Mitbestimmung wäre in den Augen der Regierung da nur Sand im Getriebe.
Noch kann der Personalrat Ihrer Kündigung widersprechen. Das Recht wird auf eine bloße Anhörung reduziert. Der Dienstherr soll wieder das Letztentscheidungsrecht über Sie bekommen.
Noch kann der Personalrat mitentscheiden, wenn es um die Veränderung der Arbeitsorganisation, die Einführung neuer Technologien oder den Datenschutz geht. Das Recht soll weitestgehend eingeschränkt werden. Denn was hat es nach Meinung des Innenministers den Arbeitnehmer zu interessieren, wenn der Dienstherr die Verwaltung modernisieren und ihn besser kontrollieren will.
Und: Wenn eine Aufgabe an Private übertragen oder in eine private Rechtsform überführt werden ( z.B. Stadtentwässerung, städtische Kliniken, Abfallwirtschaft, ) bestimmen die Personalräte mit und handeln einen Interessensausgleich aus. Sie sichern ihr Entgelt, ihre Eingruppierung, ihre sozialen Rechte usw. Dieses Recht wird ersatzlos gestrichen. Denn es gilt das Motto: Privat vor Staat - und wer hat das Recht dem zu widersprechen? ...
Informationsveranstaltung:
Montag, den 5. März 2007, von 14:00 - 16:00 Uhr, Sartory Säle, Friesenstraße 44 - 48, 50670 Köln
16:00 Uhr: Demonstration zu den Parteibüros von FDP und CDU (Treffpunkt: Friesenplatz).
Siehe auch
- LabourNet-Seite zur Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes
- Homepage des DGB - Region Köln
(Infos zur Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes vielleicht nach einigem Suchen auffindbar?)
August 2007
Proteste gegen die Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes
Am 8. August 2007 demonstrierten in Düsseldorf rund 10.000 Menschen gegen die geplante Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes.
Siehe: die Eckpunkte zur Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes, um die es geht, im Wortlaut.
Im Landtag wurde über die Novellierung auch inhaltlich diskutiert. U.a. wird deutlich, wie diese Frage mit Privatisierungen zusammen hängt. Aus dem
Plenarprotokoll 14/54 des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 7.3.07:
Gerd Stüttgen (SPD):... Nach der geplanten Novellierung des LPVG wird es künftig keine oder allenfalls eine sehr geringe Beteiligungsmöglichkeit der Personalräte unter anderem bei Abmahnungen, bei Umsetzungen oder bei Schichtplänen geben. Auch die Beteiligungsrechte der Personalräte bei Privatisierungen, Rationalisierungen und Organisationsveränderungen werden stark eingeschränkt. ... Das nordrhein-westfälische LPVG ist eines der modernsten Mitbestimmungsgesetze in der gesamten Bundesrepublik. Es ist völlig unverständlich, warum dieses seit 1984 geltende Gesetz im Kern de facto an die Regelungen eines zehn Jahre älteren Bundesgesetzes angepasst werden soll. Eine solche Anpassung ist ein Rückschritt. ...
Peter Preuß (CDU):
... Erstens. Das Personalvertretungsrecht ist so auszugestalten, dass es den Interessen der Beschäftigten dient und nicht dazu führen kann, Entscheidungen der Legislative zu kontrollieren oder zu blockieren. ... das ist höchstrichterliche Rechtsprechung. Zweitens. Das Demokratieprinzip und die Gewaltenteilung verlangen sicherzustellen, dass die Exekutive letztlich entscheidet, also durchsetzen kann, was die Legislative vorgibt. ... das ist höchstrichterliche Rechtsprechung. Aus diesen Grundsätzen resultiert das Spannungsfeld zwischen ... der Durchsetzbarkeit der Personalentscheidungen durch die Exekutive, die die politischen Entscheidungen der Legislative umzusetzen hat, und den berechtigten Interessen der Bediensteten. ...
Historisch gesehen hat es immer wieder Versuche gegeben, das Personalvertretungsrecht dem Betriebsverfassungsrecht anzugleichen, das ja in vielfältiger Hinsicht wesentlich schwächer ausgeprägt ist als die Personalvertretungsgesetze der Länder und des Bundes. Stattdessen wurde das Bundespersonalvertretungsgesetz insbesondere in den 70er-Jahren massiv ausgebaut. Die Länder haben das Bundespersonalvertretungsgesetz nicht nur nachvollzogen, sondern sie haben darüber hinaus die Landespersonalvertretungsgesetze massiv erweitert und sich dadurch immer weiter vom Bundespersonalvertretungsrecht, erst recht vom Betriebsverfassungsgesetz und – in Nordrhein-Westfalen ganz bestimmt – von einem einheitlichen Dienstrecht weit entfernt. Legt man das Landespersonalvertretungsgesetz neben das Bundespersonalvertretungsgesetz – das gilt erst recht, wenn man das Betriebsverfassungsgesetz dazu liest –, stellt man heute fest, dass es nicht um den Abbau von Mitbestimmungsrechten geht, sondern um Rückführung von Privilegien, die sich gegenüber dem Bundespersonalvertretungsgesetz über die vielen Jahre insbesondere rot-grüner Politik herausgebildet haben. ...
Horst Engel (FDP):
... Nach den Zielvorgaben der Koalition der Erneuerung wird die Verwaltung des Landes verschlangt, werden bisher unübersichtliche Kompetenzen entflochten, Transparenz und Ergebnisverantwortung im Verwaltungshandeln erhöht. Es wird konsequent überprüft, welche Aufgaben vom Staat weiterhin wahrgenommen werden sollen, welche entfallen, welche privatisiert und welche kommunalisiert werden können. ... Durch die Einführung eines Personaleinsatzmanagements – PEM – sollen Personalressourcen effektiver genutzt werden. ... Zunehmend werden sich die öffentlich-rechtlichen am Markt tätigen Unternehmen den verschärften Wettbewerbsbedingungen des einheitlichen europäischen Binnenmarktes stellen müssen. Hierfür
werden zahlreiche weitreichende nach dem Personalvertretungsrecht von Nordrhein-Westfalen mitbestimmungs- oder mitwirkungsbedürftige organisatorische und personelle Entscheidungen erforderlich sein. Für eine umfassende Reform des LPVG besteht daher Handlungsbedarf. ... Da die Haushalte der öffentlichen Arbeitgeber im Landesbereich nachhaltig saniert werden müssen, wird es in den nächsten Jahren zu einem weiteren Stellenabbau kommen. ...
Monika Düker (GRÜNE):
... Was ist denn daran modern und effizient oder auch notwendig, wie Herr Preuß es hier darstellt, wenn man beispielsweise einen Kernpunkt des Gesetzes, das bewährte Erörterungsverfahren, abschafft und damit alle Maßnahmen, denen ein Personalrat nicht zustimmt, an die Einigungsstelle verweist? ... Dazu gibt es eine fachlich, wie ich finde, sehr gute Stellungnahme, ein Zitat – ich sage Ihnen danach, von wem es ist –:
„Auf die bislang nach § 66 Abs. 2 Satz 3 LPVG im Falle der beabsichtigten Nichtzustimmung durchzuführende Erörterung, die nach dem Entwurf entfallen soll, sollte nicht verzichtet werden. Ein solches Erörterungsgespräch ist, wie die Praxis gezeigt hat, geeignet, auf der Ebene der Dienststelle doch noch zu einer Einigung zu gelangen. ... Im Übrigen gebe ich zu bedenken, dass bei Wegfall der Erörterung voraussichtlich mit einer erheblichen Zunahme von Verhandlungen der Stufenvertretung zu rechnen sein dürfte. Dies wird dem angestrebten Ziel der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung zuwiderlaufen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist keine Stellungnahme der üblichen Verdächtigen aus Kreisen wie Gewerkschaften, Personalvertretungen oder der Kollegen der CDA ... Nein, dies ist die offizielle Stellungnahme des Justizministeriums ... zum Gesetzentwurf bei der Ressortabstimmung vom 29. Dezember 2006. ...
Nächstes Beispiel: der Wegfall der Mitbestimmung bei Personalmaßnahmen ab A16; bisher war es B3. Hier geht es um Führungskräfte, über die man zukünftig gerne ohne die Beteiligung der Beschäftigten entscheiden möchte. Dabei geht es um Führung, die aber in ihrer Qualität auch Auswirkungen auf die Beschäftigten in der Behörde hat. Was hier gewollt ist, liegt auf der Hand: Diese Maßnahme wird dem politischen Proporz Tür und Tor öffnen ...
Drittes Beispiel: der Wegfall der Mitbestimmung bei Privatisierungen; das wird wahrscheinlich ein Herzensthema der FDP gewesen sein. Hier geht es insbesondere im kommunalen Bereich, meine Damen und Herren – Sie kennen diese Entscheidung – bei den Reinigungskräften oder in anderen Bereichen in erheblichem Umfang um ausgegliederte Arbeitsplätze, die mit erheblichen Konsequenzen für die Beschäftigten verbunden sind. ... Das gleiche Prinzip ... wird bei der Debatte über § 107 Gemeindeordnung deutlich. ...
Schaut man aber in den Entwurf zum Personaleinsatzmanagement, wird es noch schlimmer. Dort werden Abweichungen von Mitbestimmungsrechten nach LPVG festgeschrieben, und es ist nicht so, wie es irrtümlich oft in der Presse zu lesen steht: Man braucht das LPVG, um das PEM umzusetzen. Nein, im PEM werden Mitbestimmungsrechte abgeschafft. Mit dem PEM schafft die Landesregierung ein Rumpfmitbestimmungsrecht zweiter Klasse, das den Beschäftigten keinerlei personalrechtlichen Schutz mehr gewährt. ...
Siehe auch
- Eckpunkte zur Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes im Wortlaut
- Tabellarische Übersicht der Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes zur Beteiligung des Personalrats
(bei Ver.di Gemeinden NRW, Stand 1.3.07 - Gesetz über das Personaleinsatzmanagement Nordrhein-Westfalen - PEMG NRW vom 19. Juni 2007 im Wortlaut
- Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - LPVG vom 3. Dezember 1974 im Wortlaut
- WDR 8.8.07 (mit Video)
- Pressemitteilung des DGB vom 8.8.07
- Ver.di Dortmund
- Gespräch in junge Welt vom 24.2.07 mit Gregor Falkenhain, Fachbereichsleiter Bund/Länder im ver.di-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen
- Interview in junge Welt vom 4.8.07 mit Guntram Schneider, Vorsitzender DGB-Bezirk NRW
- Neue Rheinische Zeitung 17.8.07: Erster Aktionstag der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes - Gegen Angriff auf die Mitbestimmung
- Februar 2007: Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes
September 2007
Landtag beschließt neues Landespersonalvertretungsgesetz
Nach Newsletter 20.9.07 von LabourNet.
„CDU und FDP haben eines ihrer wichtigsten Gesetze durch den Landtag gebracht. Mit der schwarz-gelben Regierungsmehrheit beschloss das Parlament das neue Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG). (…) In namentlicher Abstimmung votierten am Mittwoch in Düsseldorf 98 Abgeordnete von CDU und FDP für den Gesetzentwurf, 85 Parlamentarier von SPD und Grünen stimmten dagegen. Die neue Gemeindeordnung wurde dagegen noch nicht beschlossen. Die SPD erzwang eine dritte Lesung des Gesetzes. Am Donnerstag (20. September) steht die Schlussabstimmung an. Das neue LPVG tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Nach Gewerkschaftsangaben regelt es die Mitbestimmungsrechte von 500 000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen. Die Personalräte in den Behörden haben künftig weniger Einspruchsrechte, wenn es um Versetzungen und sonstige Änderungen in der Verwaltung geht. Zudem wird die Zahl der freigestellten Personalräte in den Verwaltungen um bis zu 200 verringert…“
Hinweis: das neue LPVG trat bereits am 17.Oktober 2007 in Kraft.
DGB NRW-Pressemitteilung 19.9.07:
„Der DGB NRW wird gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein alternatives Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) entwickeln, das den Anforderungen eines modernen öffentlichen Dienstes entspricht. Dies erklärten heute Guntram Schneider, Vorsitzender des DGB NRW, Hannelore Kraft, SPD Vorsitzende und Daniela Schneckenburger, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen anlässlich der Verabschiedung der umstrittenen Novelle des LPVG im Landtag…“
Siehe auch
- Personalratsarbeit nach der Novelle
Vortrag von Horst Welkoborsky, Bochum, anlässlich der Personalräte-Konferenz am 11.9.07 in Herne (bei LabourNet) - Ver.di Sioegen-Olpe zum LPVG


