Bundesregierung
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Inhalt
Koalitionsvertrag CDU, CSU, SPD
Hier sind Ausschnitte aus dem Koalitionsvertrag vom 11.11.05, die das Gesundheitswesen und Fragen der Privatisierung betreffen. Absätze mit Zwischenraum bedeuten, dass der Text im Original nicht direkt an den vorangegangenen anschließt.
Gesundheitswesen allgemein
Eine hochwertige medizinische Versorgung für jedermann hat bereits heute ihren Preis. Hinzu kommen weiter steigende Kosten durch den medizinischen Fortschritt und die demographische Entwicklung. Dieser Herausforderung kann unser Gesundheitswesen nur dann gerecht werden, wenn seine Finanzierungsbasis durch wirtschaftliches Wachstum und insbesondere den Erhalt und die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen gestärkt wird.
Um den Kostendruck zu bewältigen, bedarf es aber auch einer Modernisierung des Gesundheitssystems. Die Effizienz des Systems ist durch eine wettbewerbliche Ausrichtung zu verbessern. Der Bereich der Gesundheitsversorgung soll durch die Schaffung flexiblerer Rahmenbedingungen konsequent wettbewerblich ausgerichtet werden. Krankenkassen und Leistungserbringer sollen stärker über Umfang, Preise und Qualität verhandeln können, ohne dass der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgehöhlt wird. Vordringlich sind die Beseitigung der Diskriminierung von Public Private Partnerships (PPP; zum Beispiel im Krankenhausfinanzierungs- und Sozialhilfegesetz, im Investmentgesetz und im Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz) und neue gesetzliche Bestimmungen die sicherstellen, dass insbesondere auch der Mittelstand von PPP profitieren kann.
Pflege
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind seit 1995 unverändert geblieben und unterliegen daher einem schleichenden Wertverfall. Zunehmend müssen deshalb Pflegebedürftige von der Sozialhilfe unterstützt werden. Die Pflegeleistungen sollen daher dynamisiert werden.
Die gegenwärtige Spreizung zwischen den einzelnen Pflegestufen ist im Hinblick auf die Anreizwirkung und die bedarfsgerechte Versorgung zu überarbeiten. Dazu bedarf es einer Nachjustierung der Pflegeleistungen mit dem Ziel der Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“.
Integrierte Versorgung, ambulante Versorgung
Der weitere Ausbau der Integrierten Versorgung und medizinischen Versorgungszentren ist zu fördern. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigungen werden neuen Bedingungen angepasst. Nicht nur in den ländlichen Gebieten der neuen Länder ist absehbar, dass es in Folge des Ärztemangels zu Versorgungsengpässen in der ambulanten Versorgung kommen kann. Daher müssen schnellstmöglich Hindernisse beseitigt werden, die einer flächendeckenden Versorgung entgegenstehen. Geeignete Maßnahmen zur Liberalisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit sind unter anderem die Verbesserung der Anstellungsmöglichkeiten bei und von Vertragsärzten, die Flexibilisierung der Bedarfsplanung auf Landesebene oder die gleichzeitige Ermöglichung einer Tätigkeit in der ambulanten und der stationären Versorgung. Das GKV-Modernisierungsgesetz hat flexible Vertragsmöglichkeiten geschaffen, um die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung zu überwinden. In der Praxis haben sich solche Verträge jedoch nicht durchgesetzt. Daher ist zu überprüfen, inwieweit Hindernisse für solche Vertragsgestaltungen beseitigt werden können. Um den Verwaltungsaufwand bei Disease-Management-Programmen (DMP) zu reduzieren und Multimorbidität zu berücksichtigen, ist die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für alle Programme erforderlich. Dabei soll die Möglichkeit geprüft werden, alle gesetzlichen Krankenkassen zur Durchführung der DMP nach einem einheitlichen Qualitätsstandard zu verpflichten und somit auf Einzelzertifizierung zu verzichten.
Krankenhausversorgung, DRG
Spätestens 2008 ist der ordnungspolitische Rahmen für die Krankenhausversorgung nach dem Ende der Konvergenzphase festzulegen. Um Fehlentwicklungen zu vermeiden, soll geprüft werden, ob die Kalkulationsmethode der DRGs den Pflegeaufwand und die Kosten der Weiterbildung angemessen abbildet. Für die belegärztliche Vergütung soll im DRG-System eine Regelung gefunden werden.
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die Mitgliedstaaten müssen die Möglichkeit bewahren, im Rahmen der allgemeinen Grundsätze des EG-Vertrages auch weiterhin hohe Standards für die Sicherheit und Qualität von Dienstleistungen (zum Beispiel zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit) durchzusetzen. Das Herkunftslandprinzip in der bisherigen Ausgestaltung führt uns nicht in geeigneter Weise zu diesem Ziel. Deshalb muss die Dienstleistungsrichtlinie überarbeitet werden. Wir werden ihr auf europäischer Ebene nur zustimmen, wenn sie sozial ausgewogen ist, jedem Bürger den Zugang zu öffentlichen Gütern hoher Qualität zu angemessenen Preisen sichert und Verstöße gegen die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt nicht zulässt.
EU-Arbeitszeitrichtlinie
Die zum 1.1.2006 auslaufende Übergangsregelung des Arbeitszeitgesetzes, die den Tarifpartnern Zeit für die Anpassung ihrer Vereinbarungen an die Vorgaben des EuGH zur Bereitschaftszeit einräumt, wird um ein Jahr verlängert. Es wird gesetzlich festgelegt, dass Einzelhandelsgeschäfte höchstens an vier Sonntagen im Jahr geöffnet haben.
Pharmaindustrie, Arzneimittelzulassung
Die Standortbedingungen und die Innovationsmöglichkeiten der Pharmaindustrie in Deutschland werden gestärkt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll in eine moderne Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur umgebaut und damit eine international konkurrenzfähige Zulassungsagentur werden. Um Preiserhöhungen zu vermeiden, dürfen die Preise für alle Arzneimittel für 2 Jahre nicht erhöht werden. Um den Pharmastandort Deutschland zu stärken, sind echte Innovationen mit therapeutischem Zusatznutzen erwünscht. Deshalb sind diese klar zu definieren, von Scheininnovationen eindeutig abzugrenzen und unterliegen nicht den Festbetragsregelungen.
Arbeitsbedingungen und –recht
CDU, CSU und SPD werden das Kündigungsschutzrecht mit dem Ziel weiterentwickeln, zum einen mehr Beschäftigung zu ermöglichen und zum anderen die Schutzfunktion des Kündigungsschutzes für bestehende Arbeitsverhältnisse nachhaltig zu sichern. Zugleich wollen wir mehr Transparenz und mehr Rechtssicherheit für Beschäftigte und Arbeitgeber schaffen.
Wir werden daher auf der einen Seite die Möglichkeit streichen, Arbeitsverträge in den ersten 24 Monaten sachgrundlos zu befristen. Gleichzeitig geben wir den Arbeitgebern bei der Neueinstellung die Option an die Hand, anstelle der gesetzlichen Regelwartezeit von 6 Monaten bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses mit dem Einzustellenden eine Wartezeit von bis zu 24 Monaten zu vereinbaren. Die Option entsteht auch bei einer erneuten Einstellung bei dem selben Arbeitgeber, wenn seit dem Ende des vorhergehenden Arbeitsvertrages mindestens sechs Monate vergangen sind. CDU, CSU und SPD stellen sicher, dass die Lohnzusatzkosten (Sozialversicherungsbeiträge) dauerhaft unter 40% gesenkt werden.
Dazu wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2007 von 6,5% auf 4,5% reduziert. Einen Prozentpunkt davon finanziert die Bundesagentur für Arbeit durch Effizienzgewinne und Effektivitätssteigerung, ein weiterer Prozentpunkt wird durch den Einsatz eines vollen Punktes Mehrwertsteuer finanziert.
Gleichzeitig steigt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,5% auf 19,9%. Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wird in 2006 ein umfassendes Zukunftskonzept entwickelt, dass auch darauf angelegt ist, die Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherung mindestens stabil zu halten und möglichst zu senken.
Arbeitsplätze, Niedriglöhne
Wir werden die Chancen für mehr Arbeitsplätze auch erhöhen durch Weiterentwicklung des Kündigungsschutzes, Senkung der Lohnzusatzkosten und Förderung von Existenzgründern. Den Mittelstand werden wir durch den Abbau von Bürokratie entlasten. Fast 2 Millionen oder 39% der Arbeitslosen in unserem Land sind gering qualifiziert oder haben keinen Berufsabschluss. Die Chancen dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger auf dem Arbeitsmarkt sind zu gering. Dieser Personenkreis braucht einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt, der neben Qualifizierungsangeboten oft nur über niedrig entlohnte Tätigkeiten möglich ist. Die Koalitionsparteien sind sich darüber einig, dass der so genannte Niedriglohnsektor an sich und seine Zusammenhänge mit der Gesamthöhe von Sozialtransfers an Bedarfsgemeinschaften einer Neuregelung bedürfen. Wir wollen einerseits sicher stellen, dass Löhne nicht in den Bereich der Sittenwidrigkeit heruntergedrückt werden können, aber andererseits Menschen mehr als bisher die Möglichkeit auch zur Beschäftigung mit niedrigen Einkommen anbieten.
Versicherungen, Rente
Wir werden die notwendigen Reformschritte unternehmen, um auch heute und morgen soziale Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehört, dass die Lasten zwischen Jung und Alt gerecht verteilt werden, dass mit der gestiegenen Lebenserwartung das Renteneintrittsalter ansteigt und die private Altersvorsorge vor allem der jungen Familien besser gefördert wird. Die elementaren Lebensrisiken Krankheit, Alter, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit bleiben solidarisch abgesichert. Das parteiübergreifend vereinbarte GKV-Modernisierungsgesetz hat spürbare strukturelle Änderungen in der Gesundheitsversorgung über wettbewerbliche Anreize gebracht. Dieser Weg muss konsequent weitergegangen werden. Dies betrifft sowohl die Krankenversicherung als auch die Leistungserbringung. ... Bei einer wettbewerblichen Orientierung der gesetzlichen Krankenversicherung müssen alle Teilnehmer grundsätzlich gleichen Rahmenbedingungen unterliegen. Um Wahlmöglichkeiten der Versicherten auszuweiten und den Wettbewerb innerhalb der PKV zu stärken, sollen die individuellen Altersrückstellungen bei Wechsel zwischen privaten Versicherungen übertragen werden können. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie eine Übertragung der Altersrückstellungen auch bei Versicherten erfolgen kann, die von einer privaten zu einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln. Um angesichts der demographischen Entwicklung sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigen auch in Zukunft die Pflegeleistungen erhalten, die sie für eine ausreichende und angemessene Pflege zu einem bezahlbaren Preis brauchen, ist die Ergänzung des Umlageverfahrens durch kapitalgedeckte Elemente als Demographiereserve notwendig. Zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen wird ein Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung eingeführt. Der Kapitalstock wird dafür nicht angegriffen.
Siehe auch
- Frankfurter Rundschau 16.11.05
“DGB hält Koalitionsvertrag für akzeptabel“ - heise online 10.11.05
Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006
Im Juli 2006 hat die Große Koalition Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006 vorgelegt.
Es folgt eine Zusammenfassung ihres Inhalts.
Zur grundsätzlichen Notwendigkeit weiterer struktureller Reformen im Gesundheitswesen
Die "Notwendigkeit" für "Reformen" wird so begründet:
- Das Gesundheitswesen sei eine Wirtschaftsbranche, die sich im internationalen Vergleich als wettbewerbsfähig zu erweisen habe.
- Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf entstehe durch die Zunahme der Zahl älterer Menschen in Deutschland in den nächsten zwei Jahrzehnten.
Strukturelle Reformen im Ausgabenbereich
Geld soll gespart werden durch
- mehr Transparenz, Flexibilität und Wettbewerb
Wahltarife, größere Vertragsfreiheiten der Kassen, ein neues ärztliches Honorierungswesen, die Kosten-Nutzen-Analyse von neuen Arzneimitteln, eine bessere Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors, den Ausbau der integrierten Versorgung und die Straffung der Verbandsstrukturen
- einen Gesundheitsfonds
Dieser Fonds soll die Grundlage für einen scharfen, aber gleichzeitig fairen Wettbewerb abgeben.
- teilweise Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Bundeshaushalt
- Wechselmöglichkeit von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung
Dazu sollen Altersrückstellungen von einer Kasse zur anderen übertragbar gemacht werden und ein Basistarif für alle freiwillig Versicherten eingeführt.
Ambulante ärztliche Versorgung
- mehr ambulante Leistungen in Krankenhäusern, aber keine generelle Öffnung der Krankenhäuser zur ambulanten Tätigkeit
- Entbürokratisierung der Qualitätssicherung mit Hilfe der Kassenärztlichen Vereinigungen
Die Betonung der Rolle der Kassenärztlichen Vereinigungen in diesem Bereich soll ihre Entmachtung ausgleichen (s.u.)
- Euro-Gebührenordnung für niedergelassene ÄrztInnen mit Fallpauschalen, Honorarzuschläge für besondere Qualität und Anspruch, über Über- und Unterversorgung finanziell zu regulieren.
- Unternimmt eine Kassenärztliche Vereinigung innerhalb einer bestimmten Frist nichts gegen eine existierende oder drohende Unterversorgung, ordnet der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen entsprechende Maßnahmen an.
- Freigabe von "Verhandlungs"-Möglichkeiten über Vergütungen zwischen Kassen und ÄrztInnen. Beide Seiten sollen sich in Gruppen zusammenschließen können.
- Zur Förderung der ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen am Krankenhaus wird eine eigene Anschubfinanzierung aus Mitteln der Krankenhäuser und Krankenkassen bereitgestellt, die sich zur Hälfte aus 0,5 v.H. der Krankenhausbudgets und zur anderen Hälfte aus Mitteln der Krankenkassen in gleicher Höhe finanziert.
- Angleichung der Vergütungen bei ambulanten Leistungen und verkleichbaren Krankenhausleistungen.
- Angleichung der Vergütungen bei privat und gesetzlich Versicherten.
Ambulante zahnärztliche Versorgung
- Auf die Bedarfszulassung soll in der zahnärztlichen Versorgung verzichtet werden.
Stationäre Versorgung einschließlich der stationären Rehabilitation
- Für 2008 ist die Abschaffung der gesetzlichen Pflicht zur Finanzierung der Investitionskosten an den Krankenhäusern durch die Bundesländer geplant, genannt Umstieg von einer dualen zur monistischen Finanzierung. Dieser Umstieg hätte eine Übernahme der Investitionskosten durch die GKV [Gesetzliche Krankenversicherung] zur Folge.
- Soweit Krankenhäuser durch bestehendes Recht für die ambulante Versorgung geöffnet sind, wird die Anwendung dieser Möglichkeiten erleichtert.
- Alle Krankenhäuser sollen 1% ihres Budgets (Landesbasisfallwerte) als Sanierungsbeitrag abführen.
- Rehabilitationseinrichtungen sollen nach Vorgaben der GKV und der Gesetzlichen Rentenversicherung zugelassen (zertifiziert) werden. Versicherte dürfen die Einrichtung frei wählen, sofern zertifiziert, müssen aber Mehrkosten tragen.
Arzneimittelversorgung
- ApothekerInnen und Krankenkassen sollen mit Arzneimittelherstellern Preisvereinbarungen bei per Verordnung festgelegten Höchstpreisen treffen können.
- Staatlicherseits wird ein Einsparvolumen vorgeschrieben, das in diesen Preisvereinbarungen erreicht werden soll. Wird es nicht erreicht, tragen die Apotheker den Differenzbetrag durch einen entsprechend erhöhten Kassenrabatt.
- Die Abgabe von einzelnen Tabletten durch Apotheken wird erleichtert.
- Um eine angemessene Grundlage für Preisverhandlungen und Erstattungshöhen zu erhalten, wird die bestehende Nutzen-Bewertung für Arzneimittel zu einer Kosten-Nutzen-Bewertung erweitert. Dabei sind auch andere Behandlungsformen zu berücksichtigen. Diese Bewertung ist keine zusätzliche Zulassungsvoraussetzung.
- Teure Medikamente und Hilfsmittel dürfen ÄrztInnen nur noch mit dem Segen ausgewiesener ÄrztInnen verschreiben.
- Die ärztliche Unabhängigkeit soll gesichert werden, indem Arzneimittelherstellern die Aufbereitung und Nutzung von arzt- oder patientenbezogenen Arzneiverordnungsdaten weitgehend untersagt.
- Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen erhalten Polizeifunktionen: sie sollen missbräuchliche Inanspruchnahme und Verordnung von Leistungen aufdecken, indem sie die Daten der Versicherten ausspionieren.
- Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B. Hospize und Pflegeheime, die Arzneimittel zentral bevorraten können, dürfen nicht genutzte Produkte an andere Patienten abgeben.
Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln
- Hilfsmittel sollen über Ausschreibungen in Preiswettbewerb gebracht werden.
Fahrtkosten
Rettungsfahrten und andere Fahrten werden mit einem Ausgabenabschlag von 3% belegt.
Schnittstellen zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege
- Besseres Entlassungsmanagement.
- Nicht-familiäre Wohnformen (WGs, Lebenshilfe) sollen als Grund zur Verweigerung häuslicher Krankenpflege herhalten.
- Der Anspruch auf ambulante und stationäre Rehabilitation wird für den Bereich der Geriatrie von einer Ermessens- in eine Pflichtleistung umgewandelt. Im Gegenzug bleibt die medizinische Behandlungspflege auf Dauer in der Finanzverantwortung der Pflegeversicherung.
- Der Leistungsanspruch auf und die Vergütung von Palliativversorgung müssen definiert und verbessert werden.
Transparenz und Bürokratieabbau
- verbesserte Informationen der Versicherten über Leistungsangebote und Qualität der Leistungserbringer.
- Abbau bürokratischer Anforderungen an Ärzte, Pflegekräfte und Krankenhäuser.
- Vereinfachung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
- einheitlicher und entbürokratisierter Rahmen für Chronikerprogramme (DMPs).
- vereinfachter und zielgenauerer Risikostrukturausgleich (RSA) einschließlich der Neugestaltung der Verknüpfung mit den DMPs.
Erweiterung der Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten
Einführung von Wahltarifen und fakultativen Selbstbehalten.
Prävention
- Zwang zu medizinischer Früherkennung und Vorsorgeleistungen für die Gruppe der 45- bis 55-jährigen durch eine Bonus / Malus Regelung nach dem Vorbild der Vorsorgescheckhefte beim Zahnersatz.
- Nur wer die wichtigsten evidenzbasierten Untersuchungen regelmäßig in Anspruch genommen hat und chronisch krank wird, sollte in den Genuss der Überforderungsklausel mit der Begrenzung der Zuzahlungen auf 1% des Einkommens kommen, es sei denn, sie beteiligen sich hinreichend an einer adäquaten Therapie.
Leistungskatalog und Zuzahlungen
- Bei selbstverschuldeten Behandlungsbedürftigkeiten - zum Beispiel nach Schönheitsoperationen, Piercings, Tätowierungen - müssen in stärkerem Umfang von Möglichkeiten der Leistungsbeschränkung Gebrauch gemacht werden. [Schreibweise im Original falsch.]
- Die Überforderungsregelung von 1% gilt nicht für solche chronisch Kranken, die bei einer adäquaten Therapie nicht hinreichend mitwirken. Die Definition für den Begriff "chronisch Kranke" wird enger und zielgenauer definiert.
Reform der Institutionen
- Öffnung aller Krankenkassen, d.h. auch der Betriebs- und Innungskrankenkassen.
- Sicherstellung umfassender Versorgungsleistungen durch jede Kasse, z.B. durch Kooperationen.
- Landwirtschaftliche Krankenversicherung bleibt.
- Ermöglichung von Kassenfusionen bei Sicherstellung einer angemessenen Versorgung durch die neue Kasse.
- Freie Gründung von Kassenverbänden.
- Zentralisierung der Entscheidungen in Spitzenverbänden auf Bundesebene und in Landesverbänden. Um die Entstehung einer kartell- oder monopolähnlichen Struktur zu vermeiden, umfassen die Aufgaben des Spitzenverbandes nicht Bereiche, die über den Wettbewerb der einzelnen Krankenkassen oder deren Verbände bzw. Zusammenschlüsse geregelt werden (z. B. Hausarzttarife, Integrationsverträge, Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern und Apotheken). Für diese Bereiche behalten die einzelnen Krankenkassen bzw. ihre Zusammenschlüsse volle Vertragsfreiheit.
- Alle Kassen sollen bis zum 31.12.2007 schuldenfrei sein.
- Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).
- Es ist zu prüfen, ob und inwieweit das Insolvenzrecht in einer wettbewerblich orientierten GKV Anwendung finden sollte.
- Führung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GemBA) durch weisungsunabhängige Hauptamtliche, die von den Beteiligten (Krankenkassen, Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser) vorgeschlagen werden und vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) ernannt.
- Länderaufsichtsbehörden erhalten die Aufsichtskompetenz über die Versorgungsvertragsgestaltung der Kassen.
- Es soll sichergestellt werden, dass die Kranken- und Pflegekassen die fachliche Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes respektieren und ihn nicht in unverhältnismäßiger Weise zur Einzelfallsteuerung einsetzen. Es sind auch neue Wege für die Nutzerfinanzierung (Finanzierung nach Inanspruchnahme) ... zu ermöglichen.
Finanzierung der GKV über einen Gesundheitsfonds
- Die Kassen bestimmen nicht mehr über die Höhe der Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, und sie ziehen die Beiträge auch nicht mehr selbst ein.
- Die Kassen erhalten für jeden Versicherten den gleichen Betrag aus dem Fonds. Für Kinder wird ein einheitlicher Betrag kalkuliert, der die durchschnittlichen Kosten deckt . Die je nach Kasse unterschiedlichen Risiken der Versicherten wie beispielsweise Alter, Krankheit, Geschlecht werden durch risikoadjustierte Zuweisungen aus dem Fonds ausgeglichen.
- Der Fonds erhebt Beiträge von den Mitgliedern und Arbeitgebern. Beide Beitragssätze werden gesetzlich fixiert. Der Arbeitnehmerbeitrag enthält den heutigen zusätzlichen Sonderbeitrag von 0,9%. Die Verteilung der Beitragslast entspricht der heutigen Relation.
- Der Fonds erhält Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt.
- Krankenkassen, die nicht mit den Fondsmitteln auskommen, müssen entsprechende Fehlbeträge ausgleichen - durch ungünstigere Tarife oder Versorgung der bei ihnen Versicherten, wobei Beitragserhöhungen auf maximal 1% der Haushaltseinkommen beschränkt werden.
Verhältnis der PKV zur GKV
- Um die PKV bei den freiwillig Versicherten zukünftig auch zur Aufnahme schlechter Risiken zu verpflichten, wird der PKV-Basistarif auch für alle freiwillig Versicherten geöffnet.
- Die PKV wird an den Ausgaben für die Primärprävention in Deutschland beteiligt.
- Der Wechsel freiwillig versicherter Arbeitnehmer von der GKV zur PKV ist ab dem Stichtag 3. Juli 2006 dann möglich, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.
Siehe auch
- Ver.di ExpertInnenanhörung zu den Eckpunkten der Bundesregierung 25.7.2006
- Heikle Operation, Handelsblatt 25.8.06
- Spekulation über Verschiebung des Gesundheitsfonds, Hamburger Abendblatt 5.9.06
- Reform wackelt, taz 11.9.06
- Kliniken starten eine Kampagne gegen die Reform, Ärzte Zeitung 22.8.06
- Hoppe: Fachlicher Rat nicht gewollt
Bundesärztekammer-Präsident Hoppe über Anhörungsverfahren zur Gesundheitsreform, Ärzte Zeitung 16.10.06 - Massiver Protest gegen enge Terminwahl - Streit um Anhörung zur Gesundheitsreform
Ärzte Zeitung 16.10.06 - Liste vermutlich verfassungswidriger Bestimmungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
vorgelegt von Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen, 20.11.06 - Europarechtliche Implikationen des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Rechtsgutachten für den Deutschen Gewerkschaftsbund und die Hans Böckler-Stiftung von Prof. Dr. iur. Thorsten Kingreen vom Januar 2007 - Bundestags-Drucksache 16/10084 vom 5.8.08: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus der FTP-Fraktion zu Problemen bei der Umsetzung der Gesundheitsreform(GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz)
- Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein
Kleine Anfrage der FDP im Landtag - Gesundheitsreform: Regierung zu Änderungswünschen des Bundesrates (16.1.07)
- Diskussion der Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006

