Bundeskartellamt

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Februar 2005: Asklepios – LBK

Nach Meldungen des Hamburger Abendblatts (17.2.05) hat das Bundeskartellamt entschieden, den Verkauf des LBK an Asklepios zu prüfen.

Am 29.4.05 entschied das Bundeskartellamt, den LBK-Verkauf zu genehmigen – mit der Auflage, eines der LBK-Krankenhäuser an Dritte zu verkaufen. (Pressemeldung Bundeskartellamt 29.4.05)

März 2005/April 2007: Rhön – Rhön-Grabfeld

Das Bundeskartellamt verbot im März 2005 der Rhön-Klinikum AG den Kauf zweier Krankenhäuser des Landkreises Rhön-Grabfeld (Bad Neustadt, Mellrichstadt), da der Marktanteil von Rhön in diesem Gebiet mit rund 60% sehr hoch ist. (Deutsches Ärzteblatt 18.03. 05, Pressemitteilung des Bundeskartellamts 29.3.05)

Röhn kündigte an, gegen diese Entscheidung alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen (Börsen AG 29.3.05).

Die Financial Times Deutschland vom 13.04.2007 meldet:

Am Mittwoch [11.4.07] ... hat Rhön-Klinikum die zweijährige Auseinandersetzung mit dem Bundeskartellamt verloren. Vorerst zumindest. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigte das Verbot der Wettbewerbshüter, zwei Krankenhäuser im Landkreis Rhön-Grabfeld zu übernehmen, um eine marktbeherrschende Stellung der privaten Klinikkette in der Region zu verhindern. ... In mehreren Fällen hat seine Behörde in der Vergangenheit eingegriffen. So durfte Rhön neben den Häusern in Bad Neustadt und Mellrichstadt auch nicht das Krankenhaus Eisenhüttenstadt übernehmen; die Uniklinik Greifswald durfte das Kreiskrankenhaus Wolgast nicht kaufen; und der private Klinikbetreiber Asklepios durfte den Hamburger Landesbetrieb Krankenhäuser mit seinen sieben Häusern nur übernehmen, weil er eines weiterverkaufte.


KMi (upr) 17.1.08:

Der Bundesgerichtshof hat gestern die Rechtsbeschwerden der Rhön-Klinikum AG und des Landkreises Rhön-Grabfeld gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf im Kartellverfahren "Kreiskrankenhäuser Rhön-Grabfeld an den Standorten Bad Neustadt und Mellrichstadt" zurückgewiesen. Damit ist endgültig entschieden, dass eine Übernahme der Krankenhäuser des Landkreises Rhön-Grabfeld durch die Rhön-Klinikum AG nicht möglich ist.


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